Absicht bedeutet in der Regel direkter Vorsatz 1. Grades. Dem Täter kommt es bei seinem Handeln auf die Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolgs an. Das kognitive Element (für wie wahrscheinlich der Täter den Erfolgseintritt hält) spielt bei der Absicht als zielgerichteter Erfolgswille keine Rolle.
Absichten treten oft in Form von überschießenden Innentendenzen auf.
Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Vorsatz > Absicht | dolus directus I | dolus directus II | Bedingter Vorsatz | Besondere Vorsatzformen
Was bedeutet Absicht im strafrechtlichen Sinne?
In welchen Fällen ist bei absichtlichem Handeln dolus directus II ausreichend?
In welcher Form treten Absichten im Strafrecht häufig auf?
dolus directus I | dolus directus II | Überschießende Innentendenz
→ Prüfungsschema Diebstahl (§ 242 StGB)
→ Prüfungsschema Betrug (§ 263 StGB)
→ Prüfungsschema Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
→ Crashkurs Betrug
→ Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ BGH 4 StR 7/61: Bereicherungsabsicht beim Betrug
→ BGHSt 41, 358: Verdeckungsabsicht beim Mord