Die Äquivalenztheorie (Bedingungstheorie) definiert tatbestandliche Kausalität für Erfolgsdelikte in einem naturwissenschaftlichen Sinn. Wenn eine Handlung nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele, ist ein Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolg als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal gegeben.
Die Äquivalenztheorie wird oft mit dem lateinischen Merksatz conditio sine qua non
umschrieben (Bedingung, ohne die nicht
).
Nach der Äquivalenztheorie ist jede Bedingung gleichwertig, unabhängig vom Grad der Wahrscheinlichkeit (anders die Adäquanztheorie). Bei der Frage der objektiven Zurechnung dagegen geht es um die normative Zuschreibung von Kausalität.
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Was besagt die Äquivalenztheorie?
Was heißt conditio sine qua non
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Wie werden ausufernde Ergebnisse der Äquivalenztheorie ausgeglichen?
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Kausalität | Adäquanztheorie | Objektive Zurechnung
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