Alleintäter (Einzeltäter) ist, wer die Straftat selbst begeht und nicht Mittäter oder mittelbarer Täter ist. Der Alleintäter verwirklicht alle Tatbestandsmerkmale in eigener Person und ist dabei von anderen unabhängig.
Wichtig: Der Begriff wird insbesondere in Abgrenzung zur mittelbaren Täterschaft verwendet: selbst (!) oder durch einen anderen
(§ 25 Abs. 1 StGB).
Nur wer Alleintäter sein kann, kann auch Mittäter sein (Mit-)Täterschaftliche Tatbegehung setzt voraus, dass der betreffende Komplize die Tat auch als Alleintäter selbst und eigenhändig begehen könnte; wer nicht Täter sein kann, der kann auch nicht Mittäter sein.
Jan Dehne-Niemann
Ist der Begriff des Alleintäters gesetzlich definiert?
Sind Nebentäter Alleintäter oder Mittäter?
Ist ein mittelbarer Täter Alleintäter?
Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Täterschaft > Alleintäter | Mittäterschaft | Mittelbare Täterschaft | Nebentäter
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