Alleintäter ist, wer eine Straftat selbst begeht (§ 25 Abs. 1 1. Alt. StGB) und nicht Mittäter oder mittelbarer Täter ist.
Erklärung
Ein Alleintäter (Einzeltäter) verwirklicht alle Tatbestandsmerkmale in eigener Person (§ 25 Abs. 1 1. Alt. StGB) und ist dabei von anderen unabhängig. Er begeht die Straftat selbst und ist weder Mittäter noch mittelbarer Täter.
Begehen mehrere eine Tat unabhängig voneinander (Nebentäterschaft), ist jeder Alleintäter.
Wichtig: Der Begriff wird insbesondere in Abgrenzung zur mittelbaren Täterschaft verwendet: selbst (!) oder durch einen anderen (§ 25 Abs. 1 StGB).
Im Strafgesetzbuch findet sich der Ausdruck Alleintäter nicht.
Häufig wird hierfür auch der Begriff des unmittelbaren Täters verwendet.
Nur wer Alleintäter sein kann, kann auch Mittäter sein (Mit-)Täterschaftliche Tatbegehung setzt voraus, dass der betreffende Komplize die Tat auch als Alleintäter selbst und eigenhändig begehen könnte; wer nicht Täter sein kann, der kann auch nicht Mittäter sein. Jan Dehne-Niemann
Ist ein mittelbarer Täter Alleintäter?Nein, weil er die Tat nicht selbst, sondern durch einen anderen (§ 25 Abs. 1 1. Alt. StGB) begeht. Er handelt also nicht allein.
→ Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
→ Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
→ BGHSt 11,268 (Verfolgerfall): Mittäter kann nur sein, wer auch Alleintäter sein kann (PDF) → Hendrik Boß: Der halbherzige Rücktritt · Zum Rücktritt des Alleintäters vom beendeten Versuch (2002) | Amazon #Anzeige