Alleintäter (Einzeltäter) ist, wer die Straftat selbst begeht und nicht Mittäter oder mittelbarer Täter ist. Der Alleintäter verwirklicht alle Tatbestandsmerkmale in eigener Person.
Wichtig: Der Begriff wird insbesondere in Abgrenzung zur mittelbaren Täterschaft verwendet (selbst (!) oder durch einen anderen
, § 25 I StGB).
Ist der Begriff des Alleintäters gesetzlich definiert?
Sind Nebentäter Alleintäter oder Mittäter?
Ist ein mittelbarer Täter Alleintäter?
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