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Alleintäter

Alleintäter

Alleintäter (Einzeltäter) ist, wer die Straftat selbst begeht und nicht Mittäter oder mittelbarer Täter ist. Der Alleintäter verwirklicht alle Tatbestandsmerkmale in eigener Person und ist dabei von anderen unabhängig.

Wichtig: Der Begriff wird insbesondere in Abgrenzung zur mittelbaren Täterschaft verwendet: selbst (!) oder durch einen anderen (§ 25 I StGB).

  • Im Strafgesetzbuch findet sich der Ausdruck Alleintäter nicht.
  • Häufig wird hierfür auch der Begriff des unmittelbaren Täters verwendet.

FAQ: Alleintäter

Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Täterschaft > Alleintäter | Mittäterschaft | Mittelbare Täterschaft | Nebentäter




FAQ

Ist der Begriff des Alleintäters gesetzlich definiert?

Sind Nebentäter Alleintäter oder Mittäter?

Ist ein mittelbarer Täter Alleintäter?


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Links

Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
BGHSt 11,268 (Verfolgerfall): Mittäter kann nur sein, wer auch Alleintäter sein kann (PDF)
Hendrik Boß: Der halbherzige Rücktritt · Zum Rücktritt des Alleintäters vom beendeten Versuch (2002) | amazon.de

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