jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z

Alleintäter

Alleintäter

Definition

Alleintäter ist, wer eine Straftat selbst begeht (§ 25 Abs. 1 1. Alt. StGB) und nicht Mittäter oder mittelbarer Täter ist.

Erklärung

Ein Alleintäter (Einzeltäter) verwirklicht alle Tatbestandsmerkmale in eigener Person (§ 25 Abs. 1 1. Alt. StGB) und ist dabei von anderen unabhängig. Er begeht die Straftat selbst und ist weder Mittäter noch mittelbarer Täter.

Wichtig: Der Begriff wird insbesondere in Abgrenzung zur mittelbaren Täterschaft verwendet: selbst (!) oder durch einen anderen (§ 25 Abs. 1 StGB).

  • Im Strafgesetzbuch findet sich der Ausdruck Alleintäter nicht.
  • Häufig wird hierfür auch der Begriff des unmittelbaren Täters verwendet.

Nur wer Alleintäter sein kann, kann auch Mittäter sein
(Mit-)Täterschaftliche Tatbegehung setzt voraus, dass der betreffende Komplize die Tat auch als Alleintäter selbst und eigenhändig begehen könnte; wer nicht Täter sein kann, der kann auch nicht Mittäter sein.
Jan Dehne-Niemann




FAQ

Ist der Begriff des Alleintäters gesetzlich definiert?

Sind Nebentäter Alleintäter oder Mittäter?

Ist ein mittelbarer Täter Alleintäter?


A bis Z


Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Täterschaft > Alleintäter | Mittäterschaft | Mittelbare Täterschaft | Nebentäter
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z

Verwandte Themen: Nebentäter | Mittäter | Eigenhändiges Delikt


Links

Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
BGHSt 11,268 (Verfolgerfall): Mittäter kann nur sein, wer auch Alleintäter sein kann (PDF)
Hendrik Boß: Der halbherzige Rücktritt · Zum Rücktritt des Alleintäters vom beendeten Versuch (2002) | Amazon #Anzeige

jurAbisZ.de | © Knupper | StPO | Impr. | Datenschutz