Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Täterschaft > Alleintäter | Mittäterschaft | Mittelbare Täterschaft | Nebentäter
Alleintäter (Einzeltäter) ist, wer die Straftat selbst begeht und nicht Mittäter oder mittelbarer Täter ist. Der Alleintäter verwirklicht alle Tatbestandsmerkmale in eigener Person und ist dabei von anderen unabhängig.
Wichtig: Der Begriff wird insbesondere in Abgrenzung zur mittelbaren Täterschaft verwendet: selbst (!) oder durch einen anderen
(§ 25 I StGB).
Ist der Begriff des Alleintäters gesetzlich definiert?
Sind Nebentäter Alleintäter oder Mittäter?
Ist ein mittelbarer Täter Alleintäter?
Nebentäter | Mittäter | Eigenhändiges Delikt
→ Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
→ Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
→ BGHSt 11,268 (Verfolgerfall): Mittäter kann nur sein, wer auch Alleintäter sein kann (PDF)
→ Hendrik Boß: Der halbherzige Rücktritt · Zum Rücktritt des Alleintäters vom beendeten Versuch (2002) | amazon.de