Der Anstifter bestimmt eine andere Person zu einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat (§ 26 StGB). Anstiftung bedeutet Hervorrufen des Tatentschlusses.
Beispiel: A gibt dem hochverschuldeten T den Tipp, dessen reiche Erbtante zu töten.
Der Strafrahmen für den Anstifter entspricht dem Strafrahmen für den Täter (Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, …
, § 26 StGB). Das heißt nicht, dass im Einzelfall Anstifter und Täter genau dieselbe Strafe bekommen.
Bestimmtheit des AnstiftervorsatzesDer Vorsatz des Anstifters muss sich auf die Ausführung einer zwar nicht in allen Einzelheiten, wohl aber in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Tat beziehen. Da der Anstifter für die Tat des Angestifteten ebenso wie dieser selbst einstehen muss, ist zu verlangen, dass die Tat nicht nur nach Tatbestandstypus und allgemeinen Gattungsmerkmalen des Tatobjekts festgelegt ist, sondern in der Vorstellung des Anstifters in ihrem tatsächlichen, freilich noch nicht bis 'ins Detail' ausgeführten Bild als wenigstens umrisshaft individualisiertes Geschehen erscheint.
BGH 2 StR 661/85
Ist versuchte Anstiftung zu einer Tat strafbar?
Was bedeutet die Formulierung, dass der Anstifter gleich einem Täter
bestraft wird?
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