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Anstiftung

Anstiftung

Der Anstifter bestimmt eine andere Person zu einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat (§ 26 StGB). Anstiftung bedeutet Hervorrufen des Tatentschlusses.

Beispiel: A gibt dem hochverschuldeten T den Tipp, dessen reiche Erbtante zu töten.

  • Der Versuch einer Anstiftung ist strafbar, wenn die Tat ein Verbrechen wäre (§ 30 I StGB).
  • Umstritten ist, ob die Anstiftung eine Kommunikation zwischen Anstifter und Täter voraussetzt (Kontakttheorie) oder ob schon das Bereitstellen einer tatanreizenden Situation genügt (Verursachungstheorie).

Der Strafrahmen für den Anstifter entspricht dem Strafrahmen für den Täter (Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, …, § 26 StGB). Das heißt nicht, dass im Einzelfall Anstifter und Täter genau dieselbe Strafe bekommen.

FAQ: Anstiftung

Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Teilnahme > Anstiftung > omnimodo facturus | Agent Provocateur




FAQ

Was heißt Anstiftung?

Ist versuchte Anstiftung zu einer Tat strafbar?

Was bedeutet die Formulierung, dass der Anstifter gleich einem Täter bestraft wird?


Verwandte Themen

Beteiligung | Abstiftung | Aufstiftung | Umstiftung


Links

Prüfungsschema Anstiftung
Prüfungsschema Beihilfe
Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
BGHSt 50, 1: Vorsatz des Anstifters beim Mord
BGH 2 StR 661/85: Bestimmtheit des Anstiftervorsatzes
Markus Welz: Zum Verhältnis von Anstiftung und Beihilfe (2010) | amazon.de
Bettina Noltenius: Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft (2003) | amazon.de

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