Der Anstifter bestimmt eine andere Person zu einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat (§ 26 StGB). Anstiftung bedeutet Hervorrufen des Tatentschlusses.
Beispiel: A gibt dem hochverschuldeten T den Tipp, dessen reiche Erbtante zu töten.
Der Strafrahmen für den Anstifter entspricht dem Strafrahmen für den Täter (Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, …
). Das heißt nicht, dass im Einzelfall Anstifter und Täter genau dieselbe Strafe bekommen.
→ BGHSt 50, 1: Vorsatz des Anstifters beim Mord
→ BGH 2 StR 661/85: Bestimmtheit des Anstiftervorsatzes
Was bedeutet die Formulierung, dass der Anstifter gleich einem Täter
bestraft wird?
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