Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Teilnahme > Anstiftung > omnimodo facturus | Agent Provocateur
Der Anstifter bestimmt eine andere Person zu einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat (§ 26 StGB). Anstiftung bedeutet Hervorrufen des Tatentschlusses.
Beispiel: A gibt dem hochverschuldeten T den Tipp, dessen reiche Erbtante zu töten.
Der Strafrahmen für den Anstifter entspricht dem Strafrahmen für den Täter (Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, …
, § 26 StGB). Das heißt nicht, dass im Einzelfall Anstifter und Täter genau dieselbe Strafe bekommen.
Ist versuchte Anstiftung zu einer Tat strafbar?
Was bedeutet die Formulierung, dass der Anstifter gleich einem Täter
bestraft wird?
Beteiligung | Abstiftung | Aufstiftung | Umstiftung
→ Prüfungsschema Anstiftung
→ Prüfungsschema Beihilfe
→ Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
→ Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
→ BGHSt 50, 1: Vorsatz des Anstifters beim Mord
→ BGH 2 StR 661/85: Bestimmtheit des Anstiftervorsatzes
→ Markus Welz: Zum Verhältnis von Anstiftung und Beihilfe (2010) | amazon.de
→ Bettina Noltenius: Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft (2003) | amazon.de