Bei der antizipierten Notwehr geht es um Fälle, in denen automatische Anlagen zur Abwehr von Angriffen verwendet werden. Wer solche Verteidigungsmittel (zum Beispiel Selbstschussanlagen) einsetzt, trägt das Risiko
Soweit die eingesetzten Mittel erst beim tatsächlichem Eintreten einer Notwehrlage aktiv werden (gegenwärtiger Angriff) und die eingesetzten Mittel nicht völlig unverhältnismäßig sind, gibt es bezüglich der Rechtfertigung nach § 32 StGB grundsätzlich keine spezifischen Probleme einer anzipierten Notwehr. Das Einsetzen von Abwehrmaßnahmen ist – soweit diese sozial adäquat sind - nicht anders zu beurteilen als beispielsweise der Betrieb einer gefährlichen Anlage, wenn diese gleichzeitig mit einem großen Nutzen verbunden ist.
Strafrecht Definitionen > Rechtswidrigkeit > Rechtfertigungsgründe > Notwehr > Antizipierte Notwehr | Nothilfe | Notwehrprovokation | Putativnotwehr | Präventivnotwehr
Ist antizipierte Notwehr ein Rechtfertigungsgrund nach § 32 StGB?
Ist antizipierte Notwehr eine unzulässige Präventivnotwehr?
Präventivnotwehr | Notwehr | Erlaubtes Risiko
→ Prüfungsschema Notwehr
→ Crashkurs Rechtswidrigkeit
→ Manfred Heinrich: Die Verwendung von Selbstschussanlagen im Lichte des Strafrechts (PDF)
→ Daniel Liendl: Zwischen Notwehr und rechtswidrigem Angriff: Schranken der Notwehrhandlung (S. 8: Selbstschussanlagen)
→ Roman Lauth: Antizipierte Notwehr (Google Books)
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