Das argumentum a maiore ad minus ist eine Form des Erst-recht-Schlusses. Hier wird vom Größeren auf das Kleinere geschlossen beziehungsweise vom Stärkeren auf das Schwächere oder vom Allgemeinen auf das Einzelne. Beispiele:
Voraussetzung dieser Argumentationsmethode ist immer eine planwidrige Regelungslücke.
Siehe auch: argumentum a minore ad maius
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