Asthenische Affekte (asthenisch = schwach, Affekt = heftige Erregung) sind die beim Notwehrexzess (§ 33 StGB) genannten Voraussetzungen Verwirrung, Furcht und Schrecken. Überschreitet der Täter aus diesen Gründen die Grenzen der Notwehr, ist er entschuldigt und somit straflos.
Grund für die Nichtbestrafung nach § 33 StGB ist eine psychische Ausnahmesituation in Form einer der genannten asthenischen Affekte, die dem Täter eine objektive Einschätzung der Lage wesentlich erschwert.
Unter Furcht im Sinne von § 33 StGB ist dabei nicht jedes Gefühl von Angst zu verstehen. Der Affekt muss die Fähigkeit, das Geschehen rational zu verarbeiten, erheblich reduzieren.
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Was ist ein asthenischer Affekt?
Welche Rechtsfolge können asthenische Affekte bewirken?
Sind Wut und Zorn asthenische Affekte?
Schließen Wut oder Ärger den Notwehrexzess nach § 33 StGB grundsätzlich aus?
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Notwehrexzess | Notwehr | Entschuldigungsgründe
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