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Asthenischer Affekt

Asthenischer Affekt

Asthenische Affekte (asthenisch = schwach, Affekt = heftige Erregung) sind die beim Notwehrexzess (§ 33 StGB) genannten Voraussetzungen Verwirrung, Furcht und Schrecken. Überschreitet der Täter aus diesen Gründen die Grenzen der Notwehr, ist er entschuldigt und somit straflos.

Grund für die Nichtbestrafung nach § 33 StGB ist eine psychische Ausnahmesituation in Form einer der genannten asthenischen Affekte, die dem Täter eine objektive Einschätzung der Lage wesentlich erschwert.

  • Wut und Zorn (als sthenische Affekte) werden von § 33 StGB nicht erfasst.
  • Asthenische Affekte müssen nicht die alleinige Ursache für die Überschreitung der Notwehr sein. Sthenische Affekte dürfen mitwirken. Diese dürfen aber nicht die dominierenden Motive sein.

Unter Furcht im Sinne von § 33 StGB ist dabei nicht jedes Gefühl von Angst zu verstehen. Der Affekt muss die Fähigkeit, das Geschehen rational zu verarbeiten, erheblich reduzieren.

FAQ: Asthenischer Affekt
Video: Asthenischer Affekt in 52 Sekunden

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FAQ

Was ist ein asthenischer Affekt?

Welche Rechtsfolge können asthenische Affekte bewirken?

Sind Wut und Zorn asthenische Affekte?

Schließen Wut oder Ärger den Notwehrexzess nach § 33 StGB grundsätzlich aus?


Asthenischer Affekt in 52 Sekunden

▸ Asthenische Affekte · Verwirrung, Furcht und Schrecken
▸ Sthenische Affekte · Wut und Zorn


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Links

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