Eine sogenannte Aufstiftung (Hochstiftung) liegt vor, wenn der bereits zum Grundtatbestand entschlossene Täter (omnimodo facturus) zur einer Qualifikation angestiftet wird.
Beispiel: T will eine Tankstelle überfallen (§ 242 StGB). A rät ihm, zur Sicherheit eine Schusswaffe mitzunehmen (§ 244 I Nr. 1 a StGB).
Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Teilnahme > Anstiftung > omnimodo facturus > Aufstiftung | Abstiftung | Umstiftung
Ist eine Aufstiftung als Anstiftung strafbar?
Welche Art der Teilnahme ist bei Aufstiftungs
-Fällen neben einer Anstiftung ebenfalls denkbar?
Anstiftung | Abstiftung | Umstiftung
→ Prüfungsschema Anstiftung
→ Prüfungsschema Beihilfe
→ Prüfungsschema Erfolgsqualifiziertes Delikt
→ Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
→ Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
→ lecturio.de: Aufstiftung, Umstiftung, Abstiftung – Sonderfälle der Anstiftung