Bedingter Vorsatz (Eventualvorsatz) ist die schwächste Form des Vorsatzes im Sinne von § 15 StGB. Der Täter strebt die Erfüllung des Tatbestands nicht an. Er hält sie auch nicht für sicher, aber zumindest für möglich.
Beispiel: T fährt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und überfährt einen Fußgänger. Totschlag (§ 212 StGB) oder fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)?
Die genaue Definition des bedingten Vorsatzes ist umstritten:
Regelmäßig schwierig ist die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.
→ BGHSt 7, 636: Lederriemenfall
Welche Theorien zum bedingten Vorsatz gibt es?
Inwiefern spielt es eine Rolle, ob der Täter mit bedingtem oder direktem Vorsatz handelt?
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