Bedingter Vorsatz (Eventualvorsatz) ist die schwächste Form des Vorsatzes im Sinne von § 15 StGB. Der Täter strebt die Erfüllung des Tatbestands nicht an. Er hält sie auch nicht für sicher, aber zumindest für möglich.
Beispiel: T fährt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und überfährt einen Fußgänger. Totschlag (§ 212 StGB) oder fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)?
Die genaue Definition des bedingten Vorsatzes ist umstritten:
Regelmäßig schwierig ist die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.
Welche Theorien zum bedingten Vorsatz gibt es?
Inwiefern spielt es eine Rolle, ob der Täter mit bedingtem oder direktem Vorsatz handelt?
dolus directus I | dolus directus II | Bewusste Fahrlässigkeit
→ BGHSt 7, 636: Lederriemenfall
→ Sebastian Rombey: BGH: Kriterien zur Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit
→ Vavra/Holznagel ZJS 2018, 559: Der bedingte Tötungsvorsatz als Klausurproblem (PDF)
→ Ingeborg Puppe: Der Vorstellungsinhalt des dolus eventualis (PDF)
→ Esma Nur Turhan: Vorsatz und Fahrlässigkeit im deutschen und türkischen Strafrecht (2020) | amazon.de
→ Theresa Bausch: Die Berücksichtigung der individuellen Entwicklung bei der Auslegung strafrechtlicher Normen am Beispiel des dolus eventualis (2020) | amazon.de
→ Daniel Martschink: Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bedingten Vorsatz bei Tötungsdelikten (2016) | amazon.de
→ Mona Helmi: Die Tötungshemmschwelle als Indiz zur Begründung bedingten Vorsatzes (2012) | amazon.de
→ Bernd Pahlke: Rücktritt bei dolus eventualis (1993) | amazon.de
→ Alf Ross: Über den Vorsatz · Studien zur dänischen, englischen, deutschen und schwedischen Lehre und Rechtsprechung (1979) | amazon.de
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