Beim beendeten Versuch hat der Täter nach seiner Vorstellung alles getan, was für die Tatvollendung nötig ist. Der Taterfolg ist jedoch noch nicht eingetreten.
Beispiel: T stellt um 17 Uhr eine Zeitbombe am Bahnhof ab, die um 18 Uhr von allein explodieren soll.
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