Beim beendeten Versuch hat der Täter nach seiner Vorstellung alles getan, was für die Tatvollendung nötig ist. Der Taterfolg ist jedoch noch nicht eingetreten. Die Tat ist noch nicht vollendet.
Beispiel: T stellt um 17 Uhr eine Zeitbombe am Bahnhof ab, die um 18 Uhr von allein explodieren soll.
Auch wenn sich der Täter nach der letzten Ausführungshandlung keine Gedanken über die Folgen seiner Handlung macht, liegt nach der Rechtsprechung ein beendeter Versuch vor.
Ist ein Rücktritt vom beendeten Versuch möglich?
Unbeendeter Versuch | Fehlgeschlagener Versuch | Rücktritt vom Versuch
→ BGHSt 40, 304: Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch
→ Hendrik Boß: Der halbherzige Rücktritt · Zum Rücktritt des Alleintäters vom beendeten Versuch (2002) | amazon.de
→ Markus Kampermann: Grundkonstellationen beim Rücktritt vom Versuch · Zur Abgrenzung von fehlgeschlagenem, unbeendetem und beendetem Versuch in § 24 Abs. 1 StGB (1992) | amazon.de
→ Hubertus Kolster: Die Qualität der Rücktrittsbemühungen des Täters beim beendeten Versuch (1992) | amazon.de
→ Björn Burkhardt: Der Rücktritt
als Rechtsfolgebestimmung: Eine Untersuchung anhand des Abgrenzungsproblems von beendetem und unbeendetem Versuch (1975) | amazon.de
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