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Besondere persönliche Merkmale

Besondere persönliche Merkmale

Besondere persönliche Merkmale sind täterbezogene Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (§ 14 I StGB). Der Begriff spielt insbesondere bei § 28 StGB eine Rolle.

  • Eigenschaften sind untrennbar mit der Person verbunden.
  • Verhältnisse sind Beziehungen des Betroffenen zu Sachen oder Personen.
  • Umstände sind sonstige persönliche Merkmale.

Für die Beteiligten kommt es darauf an, ob es sich um strafbegründende (§ 28 I StGB) oder strafschärfende, -mildernde oder -ausschließende (§ 28 II StGB) Merkmale handelt (limitierte Akzessorietät).

Täterbezogene Merkmale (Beispiel: Habgier bei § 211 StGB) sind streng von tatbezogenen Merkmalen (Beispiel: Grausamkeit bei § 211 StGB) zu unterscheiden. Täterbezogene Merkmale machen den Unterschied zwischen Allgemeindelikten und Sonderdelikten aus.

FAQ: Besondere persönliche Merkmale

Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Besondere persönliche Merkmale | Haupttat | Täterschaft | Teilnahme | Limitierte Akzessorietät




FAQ

Was sind besondere persönliche Merkmale?

Welche zwei Arten von besonderen persönlichen Merkmalen sind zu unterscheiden?

Sind besondere persönliche Merkmale gesetzlich definiert?


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