Neben dem direkten Vorsatz (ersten und zweiten Grades) und dem Eventualvorsatz gibt es noch andere Arten des Vorsatzes. Zu den besonderen Vorsatzformen gehören
Der dolus generalis ist keine besondere Vorsatzform, sondern ein Fall des Irrtums über den Sachverhalt. Der Begriff dolus malus (bösartiger Vorsatz) spielt im modernen Strafrecht keine Rolle (siehe subjektives Rechtfertigungselement).
→ FAQ: Besondere Vorsatzformen
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Welche besonderen Vorsatzformen gibt es?
Warum ist der dolus generalis keine besondere Vorsatzform?
Subjektiver Tatbestand | Vorsatz
→ Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ BGH 3 StR 303/01: Kofferraum-Fall (dolus antecedens)
→ BGH 4 StR 298/83: Keine Berücksichtigung eines einer Handlung nachfolgenden Vorsatzes (dolus subsequens)
→ BGH 2 StR 18/17: Umgekehrter Jauchegrubenfall (dolus subsequens)
→ Ingeborg Puppe: Aberratio ictus und dolus alternativus