Bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt und ihm eine mögliche Tatbestandsverwirklichung bewusst ist.
Erklärung
Ein bewusst fahrlässig handelnder Täter erkennt die Gefährlichkeit seines Verhaltens und die mögliche Verwirklichung des Tatbestands (im Gegensatz zur unbewussten Fahrlässigkeit). Er vertraut aber pflichtwidrig auf einen guten Ausgang.
Schwierigkeiten ergeben sich bei der Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz. Nach der Rechtsprechung zeichnet sich bewusste Fahrlässigkeit dadurch aus, dass der Täter ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGH 4 StR 399/17). Hierfür ist die Frank'sche Formel als Faustregel nützlich:
Der Täter denkt: Na wenn schon ⇒ bedingter Vorsatz
Der Täter denkt: Es wird schon gut gehen ⇒ bewusste Fahrlässigkeit
Der Unterschied zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit hat nur auf der Ebene der Strafzumessung Bedeutung.
BGH: Bewusste Fahrlässigkeit [Der bedingte Vorsatz] unterscheidet sich von der bewussten Fahrlässigkeit dadurch, dass der bewusst fahrlässig handelnde Täter darauf vertraut, der als möglich vorausgesehene Erfolg werde nicht eintreten, und deshalb die Gefahr in Kauf nimmt, während der bedingt vorsätzlich handelnde Täter sie um deswillen in Kauf nimmt, weil er, wenn er sein Ziel nicht anders erreichen kann, es auch durch das unerwünschte Mittel erreichen will. BGH 5 StR 35/55
FAQ
Was heißt bewusste Fahrlässigkeit?Der Täter erkennt die Möglichkeit des Erfolgseintritts, er vertraut aber darauf, dass dieser nicht eintreten wird.