Nach der Billigungstheorie handelt ein Täter bedingt vorsätzlich, wenn er den Eintritt des Taterfolgs mindestens für möglich hält und diesen billigend in Kauf nimmt
. Diese Theorie wird insbesondere von der Rechtsprechung vertreten.
Die billigende Inkaufnahme kann auch dann vorliegen, wenn dem Täter der Erfolgseintritt an sich unerwünscht ist, er sich aber wegen des von ihm angestrebten Ziels der Handlung damit abfindet.
Die von der hLit vertretene Ernstnahmetheorie unterscheidet sich in der Begründung und den Ergebnissen kaum von der Billigungstheorie.
Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Vorsatz > Bedingter Vorsatz > Billigungstheorie | Möglichkeitstheorie | Wahrscheinlichkeitstheorie | Ernstnahmetheorie | Gleichgültigkeitstheorie | Risikotheorie
Was besagt die Billigungstheorie?
Ist eine billigende Inkaufnahme auch bei einem an sich unerwünschten Erfolg denkbar?
Ist die Billigungstheorie eine voluntative oder kognitive (intellektuelle) Theorie?
Bedingter Vorsatz | Bewusste Fahrlässigkeit | Ernstnahmetheorie
→ Prüfungsschema Vorsatz/Fahrlässigkeit
→ Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ BGHSt 7, 636: Lederriemenfall