Ein Dauerdelikt ist das Gegenstück zum Zustandsdelikt. Für die Tatbestandsverwirklichung ist zwar ebenfalls die Herbeiführung des Zustands ausreichend. Das Dauerdelikt ist jedoch erst dann beendet, wenn der betreffende Zustand beseitigt ist.
Beispiele:
Für die Frage der Vollendung und Beendigung der Tat gilt:
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Zustandsdelikt > Dauerdelikt
Wann ist ein Dauerdelikt vollendet?
Wann ist ein Dauerdelikt beendet?
Zustandsdelikt | Vollendung | Beendigung
→ Prüfungsschema Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
→ Prüfungsschema Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ BGH 4 StR 594/98: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei einem Dauerdelikt
→ Rainer Lippold: Die Konkurrenz bei Dauerdelikten als Prüfstein der Lehre von den Konkurrenzen (1985) | amazon.de
→ Gerhard Werle: Die Konkurrenz bei Dauerdelikt, Fortsetzungstat und zeitlich gestreckter Gesetzesverletzung (1981) | amazon.de