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Dauerdelikt

Dauerdelikt

Ein Dauerdelikt ist das Gegenstück zum Zustandsdelikt. Für die Tatbestands­verwirklichung ist zwar ebenfalls die Herbeiführung des Zustands ausreichend. Das Dauerdelikt ist jedoch erst dann beendet, wenn der betreffende Zustand beseitigt ist.

Beispiele:

Für die Frage der Vollendung und Beendigung der Tat gilt:

  • Vollendet ist die Tat schon mit der Herbeiführung des Zustands.
  • Die Verjährung beginnt erst mit der Beendigung (bei § 123 StGB also mit dem Verlassen des Hauses).
  • Teilnahme ist auch nach der Vollendung bis zur Beendigung möglich.

FAQ: Dauerdelikt

Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Zustandsdelikt > Dauerdelikt




FAQ

Was ist ein Dauerdelikt?

Wann ist ein Dauerdelikt vollendet?

Wann ist ein Dauerdelikt beendet?

Beispiele für Dauerdelikte?


Verwandte Themen

Zustandsdelikt | Vollendung | Beendigung


Links

Prüfungsschema Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Prüfungsschema Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
Crashkurs Deliktseinteilungen
BGH 4 StR 594/98: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei einem Dauerdelikt
Rainer Lippold: Die Konkurrenz bei Dauerdelikten als Prüfstein der Lehre von den Konkurrenzen (1985) | amazon.de
Gerhard Werle: Die Konkurrenz bei Dauerdelikt, Fortsetzungstat und zeitlich gestreckter Gesetzesverletzung (1981) | amazon.de

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