Dolus antecedens ist ein Vorsatz, der vor, aber nicht während der Tatbegehung vorliegt. Er ist strafrechtlich unbeachtlich.
Erklärung
Der dolus antecedens bezeichnet einen vorausgehenden Vorsatz.
Vor der Tat lag zwar ein Vorsatz vor,
bei der Tathandlung, die den Erfolg bewirkt, handelt der Täter jedoch nicht vorsätzlich.
Beispiel: T fesselt und betäubt O, um ihn im Kofferraum seines Wagens in ein abgelegenes Waldstück zu bringen. Dort soll O zu einer Unterschrift genötigt und anschließend erschossen werden. O stirbt jedoch schon während der Fahrt.
Rechtsfolge: Der dolus antecedens ist unbeachtlich. Denn der Zeitpunkt des Vorsatzes muss mindestens zwischen Versuch und Vollendung vorliegen (Simultanitätsprinzip). Infrage kommen eventuelle Fahrlässigkeitsdelikte. Wegen eines vorsätzlichen Delikts mit einer unbeachtlichen Abweichung vom Kausalverlauf kann der Täter nur dann bestraft werden, wenn er spätestens bei der Handlung, die den Erfolg herbeiführt, die Schwelle zum Versuch überschreitet.
BGH: dolus antecendens Handlungen im Vorbereitungsstadium mögen zwar der Umsetzung des Tatplans dienen, setzen nach der Vorstellung und dem Willen des Täters aber noch nicht den unmittelbar in die Tatvollendung einmündenden Kausalverlauf in Gang, sodass sich mangels eines rechtlich relevanten Vorsatzes die Frage einer (wesentlichen oder unwesentlichen) Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf nicht stellt. Wird der Taterfolg schon durch eine Vorbereitungshandlung bewirkt, kommt daher nur eine Verurteilung wegen fahrlässiger Verursachung dieses Erfolgs in Betracht. BGH 3 StR 303/01
FAQ
Was ist der dolus antecedens?Vorausgehender Vorsatz. Der Vorsatz liegt zeitlich vor dem Versuchsstadium, die eigentliche Tatbestandsverwirklichung erfolgt hinterher durch eine nicht vom Vorsatz umfasste Handlung.
→ Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Prüfungsschema Fahrlässigkeit
→ Prüfungsschema Vorsatz/Fahrlässigkeit
→ Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ BGH 3 StR 303/01: Kofferraum-Fall → Jonas Hellinger: Problematiken des Vorsatzes und der Rücktritt vom Versuch bei mehraktigen Geschehen: Probleme des Vorsatzes, der Vorverlagerung des Tätervorsatzes und der Rechtsfigur des Dolus Generalis (2013) | Amazon #Anzeige