Der dolus antecedens bezeichnet einen vorausgehenden Vorsatz.
Beispiel: T fesselt und betäubt O, um ihn im Kofferraum seines Wagens in ein abgelegenes Waldstück zu bringen. Dort soll O zu einer Unterschrift genötigt und anschließend erschossen werden. O stirbt jedoch schon während der Fahrt.
Rechtsfolge: Der dolus antecedens ist unbeachtlich. Denn der Zeitpunkt des Vorsatzes muss mindestens zwischen Versuch und Vollendung vorliegen (Simultanitätsprinzip). Infrage kommen eventuelle Fahrlässigkeitsdelikte.
Siehe auch: Simultanitätsprinzip | dolus subsequens
Welche Rechtsfolge hat der dolus subsequens?
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