jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen

dolus antecedens

dolus antecedens

Der dolus antecedens bezeichnet einen vorausgehenden Vorsatz.

  • Vor der Tat lag zwar ein Vorsatz vor,
  • bei der Tathandlung, die den Erfolg bewirkt, handelt der Täter jedoch nicht vorsätzlich.

Beispiel: T fesselt und betäubt O, um ihn im Kofferraum seines Wagens in ein abgelegenes Waldstück zu bringen. Dort soll O zu einer Unterschrift genötigt und anschließend erschossen werden. O stirbt jedoch schon während der Fahrt.

Rechtsfolge: Der dolus antecedens ist unbeachtlich. Denn der Zeitpunkt des Vorsatzes muss mindestens zwischen Versuch und Vollendung vorliegen (Simultanitätsprinzip). Infrage kommen eventuelle Fahrlässigkeitsdelikte. Wegen eines vorsätzlichen Delikts mit einer unbeachtlichen Abweichung vom Kausalverlauf kann der Täter nur dann bestraft werden, wenn er spätestens bei der Handlung, die den Erfolg herbeiführt, die Schwelle zum Versuch überschreitet.

FAQ: dolus antecedens

Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Vorsatz > Besondere Vorsatzformen > dolus antecedens | dolus subsequens | dolus alternativus




FAQ

Was ist der dolus antecedens?

Welche Rechtsfolge hat der dolus antecedens?

Was ist das Gegenstück zum dolus antecedens?


Verwandte Themen

Simultanitätsprinzip | Vorbereitung | dolus subsequens


Links

Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
Prüfungsschema Fahrlässigkeit
Prüfungsschema Vorsatz/Fahrlässigkeit
Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
BGH 3 StR 303/01: Kofferraum-Fall
Jonas Hellinger: Problematiken des Vorsatzes und der Rücktritt vom Versuch bei mehraktigen Geschehen: Probleme des Vorsatzes, der Vorverlagerung des Tätervorsatzes und der Rechtsfigur des Dolus Generalis (2013) | amazon.de

jurAbisZ.de | © Knupper | StPO | Impr. | Datenschutz