Der dolus antecedens bezeichnet einen vorausgehenden Vorsatz.
Beispiel: T fesselt und betäubt O, um ihn im Kofferraum seines Wagens in ein abgelegenes Waldstück zu bringen. Dort soll O zu einer Unterschrift genötigt und anschließend erschossen werden. O stirbt jedoch schon während der Fahrt.
Rechtsfolge: Der dolus antecedens ist unbeachtlich. Denn der Zeitpunkt des Vorsatzes muss mindestens zwischen Versuch und Vollendung vorliegen (Simultanitätsprinzip). Infrage kommen eventuelle Fahrlässigkeitsdelikte. Wegen eines vorsätzlichen Delikts mit nur einer unbeachtlichen Abweichung vom Kausalverlauf kann der Täter nur dann bestraft werden, wenn er spätestens der Handlung, die den Erfolg herbeiführt, die Schwelle zum Versuch überschreitet.
Welche Rechtsfolge hat der dolus antecedens?
Simultanitätsprinzip | Vorbereitung | dolus subsequens
→ BGH 3 StR 303/01: Kofferraum-Fall
→ Jonas Hellinger: Problematiken des Vorsatzes und der Rücktritt vom Versuch bei mehraktigen Geschehen: Probleme des Vorsatzes, der Vorverlagerung des Tätervorsatzes und der Rechtsfigur des Dolus Generalis (2013) | amazon.de
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