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Echte Konkurrenz

Echte Konkurrenz

Ein Fall der echten Konkurrenz ist gegeben, wenn ein Tatbestand durch keinen anderen Tatbestand verdrängt wird. Beide oder mehrere Straftatbestände erscheinen im Urteil. Deshalb ist die Konkurrenz echt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Bei der echten Konkurrenz wird der Unrechtsgehalt einer oder mehrerer Handlungen durch die Tatbestände abgebildet, die im Schuldspruch erscheinen.

Das Gegenteil der echten Konkurrenz ist die unechte Konkurrenz (Gesetzeskonkurrenz), bei der einzelne Tatbestände tatsächlich verdrängt werden.

FAQ: Echte Konkurrenz

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FAQ

Was bedeutet echt bei der echten Konkurrenz?

Wie nennt sich die echte Konkurrenz bei Handlungseinheit?

Wie nennt sich die echte Konkurrenz bei Handlungsmehrheit?


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