Ein echtes Unterlassungsdelikt ist ein Delikt, das bereits in der Norm den Verstoß gegen eine Handlungspflicht beschreibt. Die Nichtvornahme einer bestimmten Handlung erfüllt den Tatbestand.
Beispiele für echte Unterlassungsdelikte:
Echte Unterlassungsdelikte zeichnen sich dadurch aus, dass ein bestimmtes Handlungsgebot Kern des Tatbestands ist. Bei unechten Unterlassungsdelikten dagegen wird das Handlungsgebot erst über § 13 StGB und die damit verbundene Garantenstellung ausgelöst.
→ FAQ: Echtes Unterlassungsdelikt
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Was ist ein echtes Unterlassungsdelikt?
Was ist der Unterschied zwischen einem echten und einem unechten Unterlassungsdelikt?
Was ist das bekannteste Beispiel für ein echtes Unterlassungsdelikt?
Unterlassungsdelikt | Unechtes Unterlassungsdelikt | Handlung
→ Prüfungsschema Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
→ BGH 1 StR 233/11: Nichtanwendbarkeit von § 13 StGB für das echte Unterlassungsdelikt
→ Burcin Artik: Ist Untreue durch Unterlassen gem. § 266 Abs. 1 StGB ein echtes oder unechtes Unterlassungsdelikt? (2019) | amazon.de
→ Lena Kühnbach: Solidaritätspflichten Unbeteiligter · Dargelegt am Beispiel von Aggressivnotstand, Defensivnotstand, unterlassener Hilfeleistung und polizeilichem Notstand (2007) | amazon.de
→ Adolf Rohde: Die Natur des echten Unterlassungsdelikts und die Folgerungen daraus (1913) | amazon.de