Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Unterlassungsdelikt > Echtes Unterlassungsdelikt | Unechtes Unterlassungsdelikt
Ein echtes Unterlassungsdelikt ist ein Delikt, das bereits in der Norm den Verstoß gegen eine Handlungspflicht beschreibt. Die Nichtvornahme einer bestimmten Handlung erfüllt den Tatbestand.
Beispiele für echte Unterlassungsdelikte:
Echte Unterlassungsdelikte zeichnen sich dadurch aus, dass ein bestimmtes Handlungsgebot Kern des Tatbestands ist. Bei unechten Unterlassungsdelikten dagegen wird das Handlungsgebot erst über § 13 StGB und die damit verbundene Garantenstellung ausgelöst.
→ FAQ: Echtes Unterlassungsdelikt
Was ist ein echtes Unterlassungsdelikt?
Was ist der Unterschied zwischen einem echten und einem unechten Unterlassungsdelikt?
Was ist das bekannteste Beispiel für ein echtes Unterlassungsdelikt?
Unterlassungsdelikt | Unechtes Unterlassungsdelikt | Handlung
→ Prüfungsschema Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
→ BGH 1 StR 233/11: Nichtanwendbarkeit von § 13 StGB für das echte Unterlassungsdelikt
→ Burcin Artik: Ist Untreue durch Unterlassen gem. § 266 Abs. 1 StGB ein echtes oder unechtes Unterlassungsdelikt? (2019) | amazon.de
→ Lena Kühnbach: Solidaritätspflichten Unbeteiligter · Dargelegt am Beispiel von Aggressivnotstand, Defensivnotstand, unterlassener Hilfeleistung und polizeilichem Notstand (2007) | amazon.de
→ Adolf Rohde: Die Natur des echten Unterlassungsdelikts und die Folgerungen daraus (1913) | amazon.de