Ein echtes Unterlassungsdelikt ist ein Delikt, das bereits in der Norm den Verstoß gegen eine Handlungspflicht beschreibt. Die Nichtvornahme einer bestimmten Handlung erfüllt den Tatbestand.
Beispiele für echte Unterlassungsdelikte:
Echte Unterlassungsdelikte zeichnen sich dadurch aus, dass ein bestimmtes Handlungsgebot Kern des Tatbestands ist. Bei unechten Unterlassungsdelikten dagegen wird das Handlungsgebot erst über § 13 StGB und die damit verbundene Garantenstellung ausgelöst.
→ BGH 1 StR 233/11: Nichtanwendbarkeit von § 13 StGB für das echte Unterlassungsdelikt
Was ist ein echtes Unterlassungsdelikt?
Was ist das bekannteste Beispiel für ein echtes Unterlassungsdelikt?
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