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Echtes Unterlassungsdelikt

Echtes Unterlassungsdelikt

Ein echtes Unterlassungs­delikt ist ein Delikt, das bereits in der Norm den Verstoß gegen eine Handlungspflicht beschreibt. Die Nichtvornahme einer bestimmten Handlung erfüllt den Tatbestand.

Beispiele für echte Unterlassungsdelikte:

Echte Unterlassungsdelikte zeichnen sich dadurch aus, dass ein bestimmtes Handlungsgebot Kern des Tatbestands ist. Bei unechten Unterlassungsdelikten dagegen wird das Handlungsgebot erst über § 13 StGB und die damit verbundene Garantenstellung ausgelöst.

FAQ: Echtes Unterlassungsdelikt

Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Unterlassungsdelikt > Echtes Unterlassungsdelikt | Unechtes Unterlassungsdelikt




FAQ

Was ist ein echtes Unterlassungsdelikt?

Was ist der Unterschied zwischen einem echten und einem unechten Unterlassungsdelikt?

Was ist das bekannteste Beispiel für ein echtes Unterlassungsdelikt?


Verwandte Themen

Unterlassungsdelikt | Unechtes Unterlassungsdelikt | Handlung


Links

Prüfungsschema Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
BGH 1 StR 233/11: Nichtanwendbarkeit von § 13 StGB für das echte Unterlassungsdelikt
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