Ein Einverständnis im strafrechtlichen Sinn liegt bei einer Zustimmung vor, die bereits den Tatbestand ausschließt. Sie ist möglich bei Delikten, die ein Handeln gegen den Willen des Berechtigten voraussetzen.
Beispiele:
Das Einverständnis ist von der Einwilligung zu unterscheiden. Die Einwilligung lässt den Tatbestand bestehen, ist aber ein Rechtfertigungsgrund.
Strafrecht Definitionen > Rechtswidrigkeit > Rechtfertigungsgründe > Rechtfertigende Einwilligung > Einverständnis | Mutmaßliche Einwilligung
Ist das Einverständnis ein Rechtfertigungsgrund?
Bei welchen Delikten schließt ein Einverständnis den Tatbestand aus?
Was ist der Unterschied zwischen Einverständnis und Einwilligung im Strafrecht?
Tatbestand | Rechtfertigende Einwilligung
→ Prüfungsschema Diebstahl (§ 242 StGB)
→ Prüfungsschema Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)
→ Prüfungsschema Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
→ Crashkurs Rechtswidrigkeit
→ BGH 3 StR 265/14: Einverständnis mit der vermögensschädigenden Pflichtverletzung bei § 266 I StGB (PDF)
→ Sascha Holznagel: Zustimmung als negatives Tatbestandsmerkmal · Dekonstruktion der Zweiteilungslehre und Rekonstruktion einer einheitlichen Zustimmungsdogmatik (2019) | amazon.de