Strafrecht Definitionen > Rechtswidrigkeit > Rechtfertigungsgründe > Rechtfertigende Einwilligung > Einverständnis | Mutmaßliche Einwilligung
Ein Einverständnis im strafrechtlichen Sinn liegt bei einer Zustimmung vor, die bereits den Tatbestand ausschließt. Sie ist möglich bei Delikten, die ein Handeln gegen den Willen des Berechtigten voraussetzen.
Beispiele:
Das Einverständnis ist von der Einwilligung zu unterscheiden. Die Einwilligung lässt den Tatbestand bestehen, ist aber ein Rechtfertigungsgrund.
Ist das Einverständnis ein Rechtfertigungsgrund?
Bei welchen Delikten schließt ein Einverständnis den Tatbestand aus?
Was ist der Unterschied zwischen Einverständnis und Einwilligung im Strafrecht?
Tatbestand | Rechtfertigende Einwilligung
→ Prüfungsschema Diebstahl (§ 242 StGB)
→ Prüfungsschema Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)
→ Prüfungsschema Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
→ Crashkurs Rechtswidrigkeit
→ BGH 3 StR 265/14: Einverständnis mit der vermögensschädigenden Pflichtverletzung bei § 266 I StGB (PDF)
→ Sascha Holznagel: Zustimmung als negatives Tatbestandsmerkmal · Dekonstruktion der Zweiteilungslehre und Rekonstruktion einer einheitlichen Zustimmungsdogmatik (2019) | amazon.de