Definition
Ein Einverständnis liegt bei einer Einwilligung vor, die den Tatbestand einer Straftat entfallen lässt.
Erklärung
Ein Einverständnis im strafrechtlichen Sinn schließt den Tatbestand aus. Sie ist möglich bei Delikten, die ein Handeln gegen den Willen des Berechtigten voraussetzen.
Beispiele :
Wenn der Berechtigte damit einverstanden ist, dass ein anderer eine Sache in Besitz nimmt, entfällt das Tatbestandsmerkmal der Wegnahme bei § 242 StGB . Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB ) liegt tatbestandsmäßig nicht vor, wenn der Berechtigte dem anderen das Fahrzeug überlässt. Auch Hausfriedensbruch (§ 123 StGB ) wird durch das Einverständnis des Berechtigten ausgeschlossen.
Das Einverständnis ist von der Einwilligung zu unterscheiden. Die Einwilligung lässt den Tatbestand bestehen, ist aber ein Rechtfertigungsgrund .
Einverständnis bei § 266 Abs. 1 StGB (Untreue) Eine andere Frage ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein wirksames Einverständnis angenommen werden kann. Grundsätzlich werden verlangt: Disponibilität des Rechtsguts, Verfügungsberechtigung und ein natürlicher innerer und freier Wille zur Preisgabe des Rechtsguts, und zwar bei der Tathandlung. Rspr. und h.L. modifizieren diese allgemeinen Anforderungen bei § 266 Abs. 1 StGB jedoch: Zwar ist die Rechtsfolge die eines Einverständnisses, allerdings müssen angesichts des bei § 266 StGB normativen und nicht nur tatsächlichen Charakters des Einverständnisses die strengeren Voraussetzungen der Einwilligung eingehalten werden. Dies betrifft v.a. die Willensmängelfreiheit (vgl. etwa eine mangelnde geschäftliche Erfahrung des Vermögensinhabers). Dennis Bock
FAQ
Ist das Einverständnis ein Rechtfertigungsgrund?
Nein. Ein Einverständnis schließt bereits den Tatbestand eines Delikts aus.
Bei welchen Delikten schließt ein Einverständnis den Tatbestand aus?
Beispiele: Diebstahl (§ 242 StGB), unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).
Was ist der Unterschied zwischen Einverständnis und Einwilligung im Strafrecht?
Das Einverständnis schließt den Tatbestand , die Einwilligung die Rechtswidrigkeit aus.
A bis Z
aberratio ictus
Absicht
Absorptionsprinzip
Abstiftung
Abstraktes Gefährdungsdelikt
actio libera in causa
Adäquanztheorie
Agent Provocateur
Aggressivnotstand
Alleintäter
Allgemeindelikt
Analogieverbot
Anstiftung
Antizipierte Notwehr
Äquivalenztheorie
Asthenischer Affekt
Aufbau der Straftat
Aufstiftung
Auslegungsmethoden
Bedingter Vorsatz
Beendeter Versuch
Beendigung
Beihilfe
Beschützergarant
Besondere persönliche Merkmale
Besondere Vorsatzformen
Bestimmtheitsgrundsatz
Beteiligung
Bewusste Fahrlässigkeit
Billigungstheorie
Dauerdelikt
Defensivnotstand
Deliktsformen
Deskriptive Tatbestandsmerkmale
dolus alternativus
dolus antecedens
dolus directus I
dolus directus II
dolus generalis
dolus subsequens
Echte Konkurrenz
Echtes Unterlassungsdelikt
Eigenhändiges Delikt
Eingeschränkte Schuldtheorie
Einverständnis
Entschuldigender Notstand
Entschuldigungsgründe
Entschuldigungsirrtum
Entschuldigungstatbestandsirrtum
Entsprechungsklausel
Erfolg
Erfolgsdelikt
Erfolgskupiertes Delikt
Erfolgsqualifiziertes Delikt
Erlaubnisirrtum
Erlaubnistatbestandsirrtum
Erlaubtes Risiko
Ernstnahmetheorie
error in obiecto
Erst-recht-Schluss
Extensiver Notwehrexzess
Fahrlässigkeit
Fahrlässige Mittäterschaft
Fahrlässige Teilnahme
Fehlgeschlagener Versuch
Festnahmerecht
Finale Handlungslehre
Fortsetzungszusammenhang
Garantenstellung
Gefährdungsdelikt
Gesamtstrafe
Gesetzlichkeitsprinzip
Gleichgültigkeitstheorie
Grade der Fahrlässigkeit
Grammatische Auslegung
Grundsätze
Grundtatbestand
Handlung
Handlungseinheit
Handlungsmehrheit
Haupttat
Historische Auslegung
Idealkonkurrenz
Indizwirkung des Tatbestands
in dubio pro reo
Ingerenz
Irrtum
Irrtum über den Sachverhalt
Irrtum über die rechtliche Bewertung
Kausale Handlungslehre
Kausalität
Kausalität der Beihilfe
Konkretes Gefährdungsdelikt
Konkurrenzen
Konsumtion
Leichtfertigkeit
Limitierte Akzessorietät
Mitbestrafte Nachtat
Mitbestrafte Vortat
Mittäterschaft
Mittelbare Täterschaft
Möglichkeitstheorie
Mutmaßliche Einwilligung
Natürliche Handlung
Natürliche Handlungseinheit
Nebentäter
Negative Tatbestandsmerkmale
Neutrale Beihilfe
Normative Tatbestandsmerkmale
Nothilfe
Notwehr
Notwehrexzess
Notwehrprovokation
Notwendige Teilnahme
Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
Objektiver Tatbestand
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Objektive Zurechnung
omnimodo facturus
Parallelwertung in der Laiensphäre
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Postpendenz
Potenzielles Gefährdungsdelikt
Potenzielles Unrechtsbewusstsein
Präpendenz
Präventivnotwehr
Privilegierung
Psychische Beihilfe
Putativnotwehr
Qualifikation
Realkonkurrenz
Rechtfertigende Einwilligung
Rechtfertigende Pflichtenkollision
Rechtfertigender Notstand
Rechtfertigungsgründe
Rechtmäßiges Alternativverhalten
Rechtswidrigkeit
Regelbeispiel
Risikotheorie
Risikoverringerung
Rücktritt vom Versuch
Rückwirkungsverbot
Sachverhalt
Schuld
Schuldfähigkeit
Schutzzweck der Norm
Simultanitätsprinzip
Sonderdelikt
Soziale Handlungslehre
Spezialität
Strafaufhebungsgrund
Strafausschließungsgrund
Strenge Schuldtheorie
Subjektiver Tatbestand
Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
Subjektives Rechtfertigungselement
Subsidiarität
Subsumtion
Subsumtionsirrtum
Systematische Auslegung
Täter hinter dem Täter
Täterschaft
Tätigkeitsdelikt
Tatbestand
Tatbestandliche Handlungseinheit
Tatbestandsirrtum
Tatentschluss
Tatherrschaft
Teilnahme
Teleologische Auslegung
Teleologische Reduktion
Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Übernahmefahrlässigkeit
Überschießende Innentendenz
Überwachungsgarant
Umstiftung
Unbeendeter Versuch
Unbewusste Fahrlässigkeit
Unechte Konkurrenz
Unechtes Unterlassungsdelikt
Unmittelbares Ansetzen
Untauglicher Versuch
Unterlassungsdelikt
Unternehmensdelikt
Unvereinbarkeitstheorie
Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
Verbotsirrtum
Verbrechen und Vergehen
Verhaltensgebundenes Delikt
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Versuch
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→ BGH 3 StR 265/14 : Einverständnis mit der vermögensschädigenden Pflichtverletzung bei § 266 Abs. 1 StGB (PDF) → Sascha Holznagel : Zustimmung als negatives Tatbestandsmerkmal · Dekonstruktion der Zweiteilungslehre und Rekonstruktion einer einheitlichen Zustimmungsdogmatik (2019) | Amazon #Anzeige