jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z

Entschuldigungsgründe

Entschuldigungsgründe

Definition

Wenn ein Entschuldigungsgrund vorliegt, entfällt das subjektive Unwerturteil über eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Tat.

Erklärung

Ein Entschuldigungs­grund lässt das subjektive Unwerturteil über eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Tat entfallen - auch bei einem potenziell schuldfähigen Täter. Die wichtigsten Entschuldigungsgründe:

Wenn bei einem Täter ein Entschuldigungsgrund vorliegt, ist die Beteiligung an der Tat für andere möglich. Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft. (§ 29 StGB).




FAQ

Was ist ein Entschuldigungsgrund?

Welche Entschuldigungsgründe gibt es im Strafrecht?

Ist die Beteiligung an einer Tat möglich, wenn bei einem Täter ein Entschuldigungsgrund vorliegt?


A bis Z


Strafrecht Definitionen > Schuld > Entschuldigungsgründe > Entschuldigender Notstand | Notwehrexzess | Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens | Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z

Verwandte Themen: Rechtfertigungsgründe | Schuld


Links

Prüfungsschema Entschuldigender Notstand
Prüfungsschema Notwehrexzess
Prüfungsschema Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Crashkurs Schuld
Alexander Bechtel: Schuldausschließungsgründe bei Täterschaft und Teilnahme (2019) | Amazon #Anzeige
Julia Ruthfaut: Rechtfertigung oder Entschuldigung von Drogenkonsum durch Notstand (2017) | Amazon #Anzeige

jurAbisZ.de | © Knupper | StPO | Impr. | Datenschutz