Wenn ein Entschuldigungsgrund vorliegt, entfällt das subjektive Unwerturteil über eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Tat - auch bei einem potenziell schuldfähigen Täter. Die wichtigsten Entschuldigungsgründe:
Wenn bei einem Täter ein Entschuldigungsgrund vorliegt, ist die Beteiligung an der Tat für andere möglich. Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.
(§ 29 StGB).
Strafrecht Definitionen > Schuld > Entschuldigungsgründe > Entschuldigender Notstand | Notwehrexzess | Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens | Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Was ist ein Entschuldigungsgrund?
Welche Entschuldigungsgründe gibt es im Strafrecht?
Ist die Beteiligung an einer Tat möglich, wenn bei einem Täter ein Entschuldigungsgrund vorliegt?
Rechtfertigungsgründe | Schuld
→ Prüfungsschema Entschuldigender Notstand
→ Prüfungsschema Notwehrexzess
→ Prüfungsschema Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
→ Crashkurs Schuld
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