Beim Entschuldigungstatbestandsirrtum irrt der Täter über das Vorliegen von Umständen, die einen Entschuldigungsgrund erfüllen würden. Bei Unvermeidbarkeit des Irrtums gilt § 35 II StGB (auch analog für andere Entschuldigungsgründe).
Im Gegensatz zum Entschuldigungsirrtum geht der Täter beim Entschuldigungstatbestandsirrtum nicht von einer falschen rechtlichen Bewertung, sondern von einem falschen Sachverhalt aus.
Was ist ein Entschuldigungstatbestandsirrtum?
Was ist der Unterschied zwischen Entschuldigungstatbestandsirrtum und Entschuldigungsirrtum?
Was ist die Rechtsfolge bei einem Entschuldigungstatbestandsirrtum?
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