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Entschuldigungstatbestandsirrtum

Entschuldigungstatbestandsirrtum

Beim Entschuldigungs­tatbestands­irrtum irrt der Täter über das Vorliegen von Umständen, die einen Entschuldigungsgrund erfüllen würden. Bei Unvermeidbarkeit des Irrtums gilt § 35 II StGB (auch analog für andere Entschuldigungsgründe).

Beispiel: Meineid in der irrtümlichen Annahme, dass bei Äußerung der Wahrheit Rache erfolgt.

FAQ: Entschuldigungstatbestandsirrtum

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FAQ

Was ist ein Entschuldigungstatbestandsirrtum?

Was ist der Unterschied zwischen Entschuldigungstatbestandsirrtum und Entschuldigungsirrtum?

Was ist die Rechtsfolge bei einem Entschuldigungstatbestandsirrtum?


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Crashkurs Irrtum
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