Beim Entschuldigungstatbestandsirrtum irrt der Täter über das Vorliegen von Umständen, die einen Entschuldigungsgrund erfüllen würden. Bei Unvermeidbarkeit des Irrtums gilt § 35 II StGB (auch analog für andere Entschuldigungsgründe).
Beispiel: Meineid in der irrtümlichen Annahme, dass bei Äußerung der Wahrheit Rache erfolgt.
Was ist ein Entschuldigungstatbestandsirrtum?
Was ist der Unterschied zwischen Entschuldigungstatbestandsirrtum und Entschuldigungsirrtum?
Was ist die Rechtsfolge bei einem Entschuldigungstatbestandsirrtum?
Irrtum über den Sachverhalt | Entschuldigungsirrtum | Erlaubnistatbestandsirrtum
→ BGH 2 StR 505/10: Abgrenzung von Erlaubnistatbestandsirrtum und Entschuldigungstatbestandsirrtum
→ Markus Klimsch: Die dogmatische Behandlung des Irrtums über Entschuldigungsgründe unter Berücksichtigung der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (1993) | amazon.de
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