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Entschuldigungstatbestandsirrtum

Entschuldigungstatbestandsirrtum

Beim Entschuldigungs­tatbestands­irrtum irrt der Täter über das Vorliegen von Umständen, die einen Entschuldigungsgrund erfüllen würden. Bei Unvermeidbarkeit des Irrtums gilt § 35 Abs. 2 StGB (auch analog für andere Entschuldigungsgründe).

Beispiel: Meineid in der irrtümlichen Annahme, dass bei Äußerung der Wahrheit Rache erfolgt.

§ 35 StGB: Entschuldigender Notstand
[…]
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

FAQ: Entschuldigungstatbestandsirrtum




FAQ

Was ist ein Entschuldigungstatbestandsirrtum?

Was ist der Unterschied zwischen Entschuldigungstatbestandsirrtum und Entschuldigungsirrtum?

Was ist die Rechtsfolge bei einem Entschuldigungstatbestandsirrtum?


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Prüfungsschema Entschuldigender Notstand
Crashkurs Irrtum
Crashkurs Schuld
BGH 2 StR 505/10: Abgrenzung von Erlaubnistatbestandsirrtum und Entschuldigungstatbestandsirrtum
Markus Klimsch: Die dogmatische Behandlung des Irrtums über Entschuldigungsgründe unter Berücksichtigung der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (1993) | Amazon #Anzeige

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