Die Entsprechungsklausel des § 13 I StGB (… wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht
) stellt für unechte Unterlassungsdelikte neben der Kausalität und der Garantenstellung eine zusätzliche Voraussetzung:
Das Unterlassen muss dem Unrechtsgehalt eines aktiven Tuns entsprechen, wenn der Tatbestand für ein Tun bestimmte Handlungsmodalitäten verlangt.
Beispiele für eine erforderliche Entsprechungsprüfung bei verhaltensgebundenen Delikten:
→ FAQ: Entsprechungsklausel
→ Video: Entsprechungsklausel in 57 Sekunden
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Was bedeutet die Entsprechungsklausel des § 13 I StGB?
Für welche Delikte gilt die Entsprechungsklausel?
Gilt die Entsprechungsklausel des § 13 I StGB auch für reine Erfolgsdelikte?
Beispiele für Delikte, bei denen die Entsprechungsklausel geprüft werden sollte?
▸ § 13 StGB · Entsprechungsklausel
▸ Modalitätenäquivalenz · Wertungsmäßige Übereinstimmung Tun - Unterlassen
▸ Reine Erfolgsdelikte · Keine Prüfung erforderlich
▸ Verhaltensgebunde Delikte · Beispiele
Verhaltensgebundenes Delikt | Unechtes Unterlassungsdelikt | Erfolgsdelikt | Erfolg
→ Prüfungsschema Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt
→ Prüfungsschema Mord (§ 211 StGB)
→ Prüfungsschema Nötigung (§ 240 StGB)
→ Prüfungsschema Betrug (§ 263 StGB)
→ BGH 3 StR 204/09 (mit Anm. Berster): Entsprechungsklausel beim Heimtückemord (PDF)
→ Helmut Satzger: Wann entspricht
ein Unterlassen einem Tun? - Zur Entsprechungsklausel bei § 13 StGB
→ Lars Berster: Das unechte Unterlassungsdelikt · Der gordische Knoten des Allgemeinen Teils (2014) | amazon.de
→ Paul Nitze: Die Bedeutung der Entsprechungsklausel beim Begehen durch Unterlassen (§ 13 StGB) (1989) | amazon.de