Definition
Die Entsprechungsklausel des § 13 StGB fordert für unechte Unterlassungsdelikte die Vergleichbarkeit von Unterlassen und aktivem Tun.
Erklärung
Die Entsprechungsklausel nach § 13 Abs. 1, 2. Hs. StGB (… wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht ) stellt für unechte Unterlassungsdelikte neben der Kausalität und der Garantenstellung eine zusätzliche Voraussetzung:
die wertungsmäßige Übereinstimmung zwischen Tun und Unterlassen (Modalitätenäquivalenz) .
Das Unterlassen muss dem Unrechtsgehalt eines aktiven Tuns entsprechen, wenn der Tatbestand für ein Tun bestimmte Handlungsmodalitäten verlangt.
Beispiele für eine erforderliche Entsprechungsprüfung bei verhaltensgebundenen Delikten:
§ 13 StGB : Begehen durch Unterlassen(1) Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht. (2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Im Zweifel klausurtaktisch Im Einzelnen sind die Maßstäbe für die Prüfung der Modalitätenäquivalenz unklar. Es muss bei der (unbefriedigenden) Empfehlung bleiben, in der Klausur zu versuchen, aus dem Sachverhalt Argumente für oder gegen die Bejahung der Entsprechungsklausel abzuleiten und sich im Zweifel klausurtaktisch zu entscheiden. Alexander Bauer
FAQ
Was bedeutet die Entsprechungsklausel des § 13 Abs. 1 StGB?
Die Entsprechungsklausel gilt für unechte Unterlassungsdelikte : Der Unrechtsgehalt des Unterlassens muss dem Unrechtsgehalt des Tuns entsprechen (wertungsmäßige Gleichwertigkeit).
Für welche Delikte gilt die Entsprechungsklausel?
Nach hM gilt sie nur für verhaltensgebundene Delikte , die einen spezifischen Handlungsunwert voraussetzen.
Gilt die Entsprechungsklausel des § 13 Abs. 1 StGB auch für reine Erfolgsdelikte?
Bei reinen Erfolgsdelikten hat die Entsprechungsklausel keine Bedeutung und muss deshalb nicht explizit geprüft werden.
Beispiele für Delikte, bei denen die Entsprechungsklausel geprüft werden sollte?
Mord, § 211 StGB (Heimtücke oder Grausamkeit), Nötigung, § 240 StGB (Drohung mit einem empfindlichen Übel), Betrug, § 263 StGB (Täuschung).
A bis Z
aberratio ictus
Absicht
Absorptionsprinzip
Abstiftung
Abstraktes Gefährdungsdelikt
actio libera in causa
Adäquanztheorie
Agent Provocateur
Aggressivnotstand
Alleintäter
Allgemeindelikt
Analogieverbot
Anstiftung
Antizipierte Notwehr
Äquivalenztheorie
Asthenischer Affekt
Aufbau der Straftat
Aufstiftung
Auslegungsmethoden
Bedingter Vorsatz
Beendeter Versuch
Beendigung
Beihilfe
Beschützergarant
Besondere persönliche Merkmale
Besondere Vorsatzformen
Bestimmtheitsgrundsatz
Beteiligung
Bewusste Fahrlässigkeit
Billigungstheorie
Dauerdelikt
Defensivnotstand
Deliktsformen
Deskriptive Tatbestandsmerkmale
dolus alternativus
dolus antecedens
dolus directus I
dolus directus II
dolus generalis
dolus subsequens
Echte Konkurrenz
Echtes Unterlassungsdelikt
Eigenhändiges Delikt
Eingeschränkte Schuldtheorie
Einverständnis
Entschuldigender Notstand
Entschuldigungsgründe
Entschuldigungsirrtum
Entschuldigungstatbestandsirrtum
Entsprechungsklausel
Erfolg
Erfolgsdelikt
Erfolgskupiertes Delikt
Erfolgsqualifiziertes Delikt
Erlaubnisirrtum
Erlaubnistatbestandsirrtum
Erlaubtes Risiko
Ernstnahmetheorie
error in obiecto
Erst-recht-Schluss
Extensiver Notwehrexzess
Fahrlässigkeit
Fahrlässige Mittäterschaft
Fahrlässige Teilnahme
Fehlgeschlagener Versuch
Festnahmerecht
Finale Handlungslehre
Fortsetzungszusammenhang
Garantenstellung
Gefährdungsdelikt
Gesamtstrafe
Gesetzlichkeitsprinzip
Gleichgültigkeitstheorie
Grade der Fahrlässigkeit
Grammatische Auslegung
Grundsätze
Grundtatbestand
Handlung
Handlungseinheit
Handlungsmehrheit
Haupttat
Historische Auslegung
Idealkonkurrenz
Indizwirkung des Tatbestands
in dubio pro reo
Ingerenz
Irrtum
Irrtum über den Sachverhalt
Irrtum über die rechtliche Bewertung
Kausale Handlungslehre
Kausalität
Kausalität der Beihilfe
Konkretes Gefährdungsdelikt
Konkurrenzen
Konsumtion
Leichtfertigkeit
Limitierte Akzessorietät
Mitbestrafte Nachtat
Mitbestrafte Vortat
Mittäterschaft
Mittelbare Täterschaft
Möglichkeitstheorie
Mutmaßliche Einwilligung
Natürliche Handlung
Natürliche Handlungseinheit
Nebentäter
Negative Tatbestandsmerkmale
Neutrale Beihilfe
Normative Tatbestandsmerkmale
Nothilfe
Notwehr
Notwehrexzess
Notwehrprovokation
Notwendige Teilnahme
Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
Objektiver Tatbestand
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Objektive Zurechnung
omnimodo facturus
Parallelwertung in der Laiensphäre
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Postpendenz
Potenzielles Gefährdungsdelikt
Potenzielles Unrechtsbewusstsein
Präpendenz
Präventivnotwehr
Privilegierung
Psychische Beihilfe
Putativnotwehr
Qualifikation
Realkonkurrenz
Rechtfertigende Einwilligung
Rechtfertigende Pflichtenkollision
Rechtfertigender Notstand
Rechtfertigungsgründe
Rechtmäßiges Alternativverhalten
Rechtswidrigkeit
Regelbeispiel
Risikotheorie
Risikoverringerung
Rücktritt vom Versuch
Rückwirkungsverbot
Sachverhalt
Schuld
Schuldfähigkeit
Schutzzweck der Norm
Simultanitätsprinzip
Sonderdelikt
Soziale Handlungslehre
Spezialität
Strafaufhebungsgrund
Strafausschließungsgrund
Strenge Schuldtheorie
Subjektiver Tatbestand
Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
Subjektives Rechtfertigungselement
Subsidiarität
Subsumtion
Subsumtionsirrtum
Systematische Auslegung
Täter hinter dem Täter
Täterschaft
Tätigkeitsdelikt
Tatbestand
Tatbestandliche Handlungseinheit
Tatbestandsirrtum
Tatentschluss
Tatherrschaft
Teilnahme
Teleologische Auslegung
Teleologische Reduktion
Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Übernahmefahrlässigkeit
Überschießende Innentendenz
Überwachungsgarant
Umstiftung
Unbeendeter Versuch
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Links
→ Prüfungsschema Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt
→ Prüfungsschema Mord (§ 211 StGB)
→ Prüfungsschema Nötigung (§ 240 StGB)
→ Prüfungsschema Betrug (§ 263 StGB)
→ BGH 3 StR 204/09 (mit Anm. Berster) : Entsprechungsklausel beim Heimtückemord (PDF) → Helmut Satzger : Wann entspricht ein Unterlassen einem Tun? - Zur Entsprechungsklausel bei § 13 StGB → Lars Berster : Das unechte Unterlassungsdelikt · Der gordische Knoten des Allgemeinen Teils (2014) | Amazon #Anzeige
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