Ein Erfolg im Sinne des Strafrechts kann verschiedene Bedeutungen haben. Im Sinne der allgemeinen Tatbestandslehre (Abgrenzung zwischen Erfolgsdelikten und schlichten Tätigkeitsdelikten) bedeutet Erfolg eine von der Handlung abgrenzbare Veränderung in der Außenwelt.
ein zum Tatbestand gehörender Erfolgnicht auf Erfolgsdelikte beschränkt. Hier reicht eine
enge Beziehung zum Straftatbestandaus. Insofern werden auch potenzielle Gefährdungsdelikte von § 9 I StGB erfasst. Dort ist der Erfolg die (explizit festgestellte) Gefährlichkeit der Tat.
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Erfolgsdelikt > Erfolg
Was ist ein Erfolg im Sinne des Strafrechts?
Was ist ein Erfolg im Sinne von § 13 I StGB?
Ist bei abstrakten Gefährdungsdelikten ein Erfolg im Sinne von § 9 I StGB denkbar?
Erfolgsdelikt | Abstraktes Gefährdungsdelikt | Potenzielles Gefährdungsdelikt
→ Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Prüfungsschema Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ BGHSt 46, 212: Zum Begriff des Erfolgs
bei potenziellen Gefährdungsdelikten
→ Wolfgang Frisch: Tatbestandsmäßiges Verhalten und Zurechnung des Erfolgs (2012) | amazon.de