Ein Erfolg im Sinne des Strafrechts kann verschiedene Bedeutungen haben:
ein zum Tatbestand gehörender Erfolgnicht auf Erfolgsdelikte beschränkt. Hier reicht eine
enge Beziehung zum Straftatbestandaus. Insofern werden auch potenzielle Gefährdungsdelikte von § 9 I StGB erfasst.
Was ist ein Erfolg im Sinne des Strafrechts?
Was ist ein Erfolg im Sinne von § 13 I StGB?
Erfolgsdelikt | Abstraktes Gefährdungsdelikt
→ BGHSt 46, 212: Zum Begriff des Erfolgs
bei potenziellen Gefährdungsdelikten
→ Wolfgang Frisch: Tatbestandsmäßiges Verhalten und Zurechnung des Erfolgs (2012) | amazon.de
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