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Erfolgskupiertes Delikt

Erfolgskupiertes Delikt

Definition

Erfolgskupierte Delikte weisen im subjektiven Tatbestand ein Element auf, das keine Entsprechung im objektiven Tatbestand hat.

Erklärung

Ein erfolgskupiertes Delikt (kupiertes Erfolgsdelikt, Absichtsdelikt) ist ein strafrechtlicher Tatbestand mit einer überschießenden Innentendenz. Das heißt: Im subjektiven Tatbestand gibt es ein Element, das keine Entsprechung im objektiven Tatbestand hat.

  • Für die Tatvollendung reicht es aus, dass der Erfolg subjektiv erstrebt wird (und die weiteren objektiven Tatbestandsmerkmale vorliegen).
  • Beendet ist dagegen die Tat meist erst dann, wenn sich auch die überschießende Innentendenz realisiert hat (also die erstrebte Zueignung in Form der Festigung und Sicherung des Gewahrsams beim Diebstahl).

Beispiele:

  • Diebstahl, § 242 StGB (Zueignungsabsicht)
  • Betrug, § 263 StGB (Bereicherungsabsicht)
  • Urkundenfälschung, § 267 StGB (Absicht, die Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr zu benutzen)

Vorgezogene Vollendung bei erfolgskupierten Delikten
Erfolgskupierten Delikten ist gemein, dass durch die Verkürzung des Tatbestands um den (End-)Erfolg der Tat die Vollendungsstrafbarkeit nach vorne gerückt wird und zwar in eine Phase vor dem eigentlichen, materiellen Abschluss der Tat. Somit fallen bei erfolgskupierten Delikten in der Regel vorgezogener Vollendungszeitpunkt und materieller Abschluss des Tatgeschehens (Beendigungszeitpunkt) auseinander. Dadurch entsteht ein Zeitraum zwischen Tatvollendung und Tatbeendigung (Beendigungsphase).
Alexander Baur




FAQ

Was ist ein erfolgskupiertes Delikt?

Welche Tatbestände sind erfolgskupierte Delikte?

Wann ist ein erfolgskupiertes Delikt vollendet?


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Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Überschießende Innentendenz > Erfolgskupiertes Delikt
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Verwandte Themen: Überschießende Innentendenz | Deliktsformen


Links

Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
Prüfungsschema Diebstahl (§ 242 StGB)
Prüfungsschema Betrug (§ 263 StGB)
Prüfungsschema Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
Crashkurs Deliktseinteilungen
Baur ZJS 2017, 655, 659: Erfolgskupierte Delikte (PDF)
Joachim-Friedrich Senst: Die mittelbare Täterschaft und die Absichtsdelikte (1926) | Amazon #Anzeige

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