Ein erfolgskupiertes Delikt (kupiertes Erfolgsdelikt, Absichtsdelikt) ist ein strafrechtlicher Tatbestand mit einer überschießenden Innentendenz. Das heißt: Im subjektiven Tatbestand gibt es ein Element, das keine Entsprechung im objektiven Tatbestand hat.
Beispiele:
Vorgezogene Vollendung bei erfolgskupierten DeliktenErfolgskupierten Delikten ist gemein, dass durch die Verkürzung des Tatbestands um den (End-)Erfolg der Tat die Vollendungsstrafbarkeit nach vorne gerückt wird und zwar in eine Phase vor dem eigentlichen, materiellen Abschluss der Tat. Somit fallen bei erfolgskupierten Delikten in der Regel vorgezogener Vollendungszeitpunkt und materieller Abschluss des Tatgeschehens (Beendigungszeitpunkt) auseinander. Dadurch entsteht ein Zeitraum zwischen Tatvollendung und Tatbeendigung (Beendigungsphase).
Alexander Baur
→ FAQ: Erfolgskupiertes Delikt
→ Video: Erfolgskupiertes Delikt in 43 Sekunden
Was ist ein erfolgskupiertes Delikt?
Welche Tatbestände sind erfolgskupierte Delikte?
Wann ist ein erfolgskupiertes Delikt vollendet?
▸ Definition · Erfolgskupiertes Delikt
▸ Überschießende Innentendenz · Vollendung und Beendigung
▸ Beispiel · Zueignungsabsicht bei § 242 StGB
Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Überschießende Innentendenz > Erfolgskupiertes Delikt
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