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Erfolgskupiertes Delikt

Erfolgskupiertes Delikt

Ein erfolgskupiertes Delikt (kupiertes Erfolgsdelikt, Absichtsdelikt) ist ein strafrechtlicher Tatbestand mit einer überschießenden Innentendenz. Das heißt: Im subjektiven Tatbestand gibt es ein Element, das keine Entsprechung im objektiven Tatbestand hat.

  • Für die Tatvollendung reicht es aus, dass der Erfolg subjektiv erstrebt wird (und die weiteren objektiven Tatbestandsmerkmale vorliegen).
  • Beendet ist dagegen die Tat meist erst dann, wenn sich auch die überschießende Innentendenz realisiert hat (also die erstrebte Zueignung in Form der Festigung und Sicherung des Gewahrsams beim Diebstahl).

Beispiele:

  • Diebstahl, § 242 StGB (Zueignungsabsicht)
  • Betrug, § 263 StGB (Bereicherungsabsicht)
  • Urkundenfälschung, § 267 StGB (Absicht, die Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr zu benutzen)

FAQ: Erfolgskupiertes Delikt
Video: Erfolgskupiertes Delikt in 43 Sekunden

Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Überschießende Innentendenz > Erfolgskupiertes Delikt




FAQ

Was ist ein erfolgskupiertes Delikt?

Welche Tatbestände sind erfolgskupierte Delikte?

Wann ist ein erfolgskupiertes Delikt vollendet?


Erfolgskupiertes Delikt in 43 Sekunden

▸ Definition · Erfolgskupiertes Delikt
▸ Überschießende Innentendenz · Vollendung und Beendigung
▸ Beispiel · Zueignungsabsicht bei § 242 StGB


Verwandte Themen

Überschießende Innentendenz | Deliktsformen


Links

Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
Prüfungsschema Diebstahl (§ 242 StGB)
Prüfungsschema Betrug (§ 263 StGB)
Prüfungsschema Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
Crashkurs Deliktseinteilungen
Baur ZJS 2017, 655, 659: Erfolgskupierte Delikte (PDF)
Joachim-Friedrich Senst: Die mittelbare Täterschaft und die Absichtsdelikte (1926) | amazon.de

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