In den Bereich des erlaubten Risikos fallen Handlungen, die unter das allgemeine Lebensrisiko fallen. Bestimmte Verhaltensweisen sieht die Rechtsordnung trotz ihrer generellen Gefährlichkeit als sozial nützlich an. Somit gelten diese Gefahren
Beispiel: T will O töten. Er überredet O, mit dem Auto eine längere Fahrt zu unternehmen. T hofft dabei, dass O – trotz ordnungsgemäßer Teilnahme am Straßenverkehr – in einen Unfall verwickelt wird und stirbt, was auch passiert.
Rechtsfolge: T ist nicht strafbar. Die Tat ist ihm objektiv nicht zurechenbar.
Zum erlaubten Risiko gehören auch Verhaltensweisen, die eine Gefahr für einen Erfolgseintritt nicht oder nur ganz unwesentlich erhöhen.
Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Objektiver Tatbestand > Kausalität > Objektive Zurechnung > Erlaubtes Risiko | Risikoverringerung
Welchen Zweck hat der Gedanke des erlaubten Risikos im Strafrecht?
Welcher Gedanke steht hinter dem Rechtsinstitut der erlaubten Risikos?
Wie wirkt sich das erlaubte Risiko strafrechtlich aus?
Objektive Zurechnung | Fahrlässigkeit
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