Beim error in obiecto irrt der Täter über die Identität des Objekts bzw. der Person (error in persona) als Ziel seiner Handlung. Es liegt kein Fall einer aberratio ictus vor, weil der Täter sein anvisiertes Ziel trifft.
Bei Ungleichwertigkeit der Objekte ist ein eventuell bestehendes Fahrlässigkeitsdelikt zu prüfen.
Umstritten ist die Auswirkung eines error in persona beim unmittelbaren Täter auf den Anstifter (bzw. beim Tatwerkzeug auf den mittelbaren Täter).
→ FAQ: error in obiecto
→ Video: error in obiecto in 45 Sekunden
Strafrecht Definitionen > Irrtum > Irrtum über den Sachverhalt > error in obiecto | Tatbestandsirrtum | Untauglicher Versuch | Erlaubnistatbestandsirrtum | dolus generalis | aberratio ictus | Entschuldigungstatbestandsirrtum
Was ist der Unterschied zwischen error in obiecto/persona und aberratio ictus?
Worin liegt der Irrtum des Täters beim error in obiecto/persona begründet?
Wie ist die Rechtsfolge beim error in obiecto/persona?
Welche Auswirkung hat ein error in persona des unmittelbaren Täters auf den Anstifter?
▸ Definition · error in obiecto
▸ Beispiel 1 · Unbeachtlicher Motivirrtum
▸ Beispiel 2 · Tatbestandsirrtum
▸ Beispiel 3 · Untauglicher Versuch
aberratio ictus | Tatbestandsirrtum
→ Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Prüfungsschema Fahrlässigkeit
→ Prüfungsschema Versuch
→ Crashkurs Irrtum
→ Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ BGHSt 11, 286: Verfolger-Fall
→ BGHSt 37, 214: Hoferben-Fall
→ Andreas Winkelbach: Die Strafbarkeit des Anstifters beim error in persona des Täters (2004) | amazon.de
→ Sven Grotendieck: Strafbarkeit des Täters in Fällen der aberratio ictus und des error in persona (2000) | amazon.de
→ Johann Mayr: Error in persona vel obiecto und aberratio ictus bei der Notwehr (1992) | amazon.de