Der Erst-recht-Schluss (argumentum a fortiori) ist eine Argumentationsmethode, die in zwei Formen vorkommt:
Viele teleologische Auslegungen kommen in Form eines Erst-recht-Schlusses vor. Der Erst-recht-Schluss wird häufig jedoch auch zur Täuschung eingesetzt: Er überzeugt formal, aber nicht inhaltlich. Voraussetzung für einen Erst-recht-Schluss ist immer,
→ FAQ: Erst-recht-Schluss
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Strafrecht Definitionen > Grundsätze > Auslegungsmethoden > Erst-recht-Schluss | Grammatische Auslegung | Historische Auslegung | Systematische Auslegung | Teleologische Auslegung | in dubio pro reo | Subsumtion
Was ist ein Erst-recht-Schluss?
In welchen zwei Formen kommt ein Erst-recht-Schluss vor?
Was ist die Voraussetzung dafür, dass man einen Erst-recht-Schluss überhaupt anwenden darf?
▸ argumentum a maiore ad minus · Schluss vom Größeren auf das Kleinere
▸ argumentum a minore ad maius · Schluss vom Kleineren auf das Größere
▸ Voraussetzungen · Größenverhältnis und planwidrige Regelungslücke
Auslegungsmethoden | Teleologische Auslegung
→ Crashkurs Grundsätze des Strafrechts
→ Dieter Götz: Das Erst-Recht-Argument, argumentum a fortiori
→ Ivo Bach: Die Auslegung von Gesetzen (2. Der Erst-recht-Schluss) (PDF)
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→ Thomas Grabenhorst: Das argumentum a fortiori
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