Ein fehlgeschlagener Versuch liegt vor, wenn der Täter alles getan hat, was nach seiner Vorstellung zur Vollendung nötig war. Der Täter erkennt aber, dass die Handlung das Ziel verfehlt hat.
Beispiel: T schießt auf O, trifft ihn aber nicht.
· · ·
Strafrecht Definitionen > Versuch > Rücktritt > Fehlgeschlagener Versuch | Unbeendeter Versuch | Beendeter Versuch