Das Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO ist ein Rechtfertigungsgrund für Eingriffe in die persönliche Freiheit. Voraussetzungen:
Umstritten ist, ob für eine Rechtfertigung nach § 127 Abs. 1 StPO tatsächlich eine Straftat vorliegen muss (materiellrechtliche Lösung) oder ob ein dringender Tatverdacht ausreicht (prozessuale Lösung).
§ 127 StPO: Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. […]
Was sind die drei Voraussetzungen des Festnahmerechts?
Muss für eine Rechtfertigung nach § 127 Abs. 1 StPO tatsächlich eine Straftat vorliegen?
Strafrecht Definitionen > Rechtswidrigkeit > Rechtfertigungsgründe > Festnahmerecht | Notwehr | Rechtfertigender Notstand | Rechtfertigende Einwilligung | Defensivnotstand | Aggressivnotstand | Rechtfertigende Pflichtenkollision | Züchtigungsrecht | Subjektives Rechtfertigungselement
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