Das Festnahmerecht gemäß § 127 I StPO ist ein Rechtfertigungsgrund für Eingriffe in die persönliche Freiheit. Voraussetzungen:
Umstritten ist, ob für eine Rechtfertigung nach § 127 I StPO tatsächlich eine Straftat vorliegen muss (materiellrechtliche Lösung) oder ob ein dringender Tatverdacht ausreicht (prozessuale Lösung).
Strafrecht Definitionen > Rechtswidrigkeit > Rechtfertigungsgründe > Festnahmerecht | Notwehr | Rechtfertigender Notstand | Rechtfertigende Einwilligung | Defensivnotstand | Aggressivnotstand | Rechtfertigende Pflichtenkollision | Züchtigungsrecht | Subjektives Rechtfertigungselement
Was sind die drei Voraussetzungen des Festnahmerechts?
Muss für eine Rechtfertigung nach § 127 I StPO tatsächlich eine Straftat vorliegen?
→ Prüfungsschema Festnahmerecht
→ Crashkurs Rechtswidrigkeit
→ BGH VI ZR 151/78: Festnahmerecht bei dringendem Tatverdacht
→ Caroline Hevert: Das private Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 S. 1 StPO und seine Bedeutung als Rechtfertigungsgrund (2005) | amazon.de