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Finale Handlungslehre

Finale Handlungslehre

Nach der finalen Handlungs­lehre ist eine Handlung im strafrechtlichen Sinne nicht nur eine gewillkürte Veränderung in der Außenwelt, sondern zusätzlich eine zweckgerichtete Willensbetätigung. Die Handlung ist bewusst auf ein Ziel ausgerichtet.

  • Erst die finale Dertermination macht das menschliche Verhalten zu einer strafrechtlich relevanten Handlung.
  • Da die Handlung Tatbestandsmerkmal ist, gehört der Vorsatz demnach in den Tatbestand.

Die Stellung des Vorsatzes im Tatbestand (als wesentliches Element einer Handlung) macht (im Gegensatz zur kausalen Handlungslehre) deutlich, dass sich eine vorsätzliche (§ 223 StGB) und eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) bereits auf der Ebene des Unrechts unterscheiden, nicht erst bei der Schuld.

Ein fundamentaler Gezeitenwechsel
Die finale Handlungslehre bewirkte einen fundamentalen Gezeitenwechsel, dessen Ausmaß aus heutiger Sicht nur schwer zu erfassen ist. Für Finalisten ist menschliches Handeln ein vom zwecktätigen Willen beherrschtes, auf ein Ziel hin gesteuertes Geschehen. Die Handlung erschöpft sich nicht in einem äußeren Kausalvorgang, sondern ist durch eine bewusste Sinngebung seitens des Akteurs geprägt. Ist die Handlung aber Ausdruck finaler menschlicher Steuerung, wird deutlich, dass das Unrecht sich nicht allein nach objektiven Kriterien messen lassen kann und der Vorsatz auf die Ebene des Tatbestandes gehört.
Frank Meyer

FAQ: Finale Handlungslehre




FAQ

Wie definiert die finale Handlungslehre menschliches Verhalten?

Was unterscheidet die finale von der kausalen Handlungslehre in Bezug auf den Vorsatz?

Warum gehört der Vorsatz nach der finalen Handlungslehre in den Tatbestand?


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Verwandte Themen: Handlung | Kausale Handlungslehre | Soziale Handlungslehre | Unterlassungsdelikt


Links

Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
Crashkurs Grundsätze des Strafrechts
Frank Meyer: Einführung in die Handlungslehre (PDF)
Schmidhäuser JZ 1986, 109: Was ist aus der finalen Handlungslehre geworden?
José Cerezo Mir: Der Einfluss von Welzel und der finalen Handlungslehre im Allgemeinen in der Strafrechtswissenschaft von Spanien und den iberoamerikanischen Ländern (PDF)
Herzberg RECPC 10-01vo (2008): Gedanken zur finalen Handlungslehre (PDF)
Erik Kraatz: Die fahrlässige Mittäterschaft · Ein Beitrag zur strafrechtlichen Zurechnungslehre auf der Grundlage eines finalen Handlungsbegriffs (2016) | Amazon #Anzeige
Wolfgang Frisch u.a.: Lebendiges und Totes in der Verbrechenslehre Hans Welzels (2015) | Amazon #Anzeige

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