Bei einem Gefährdungsdelikt kommt es nicht auf die konkrete Verletzung, sondern auf die Gefahr der Verletzung eines Rechtsguts an.
Erklärung
Ein Gefährdungsdelikt ist ein strafrechtlicher Tatbestand, bei dem es nicht auf die konkrete Verletzung, sondern auf die Gefahr der Verletzung eines Rechtsguts ankommt. Eine Gefahrensituation kann konkret oder nur abstrakt gegeben sein. Man unterscheidet daher
und abstrakte Gefährdungsdelikte, die eine generell gefährliche Handlung unter Strafe stellen. Ob sich die Gefahr realisiert, ist für die Erfüllung des Tatbestands unerheblich. Beispiel: Trunkenheitsfahrt, § 316 StGB.
Das Gegenteil zum Gefährdungsdelikt ist das Verletzungsdelikt. Hier wird ein Rechtsgut tatsächlich beschädigt. Eine (auch konkret eingetretene) bloße Gefährdung reicht für ein Verletzungsdelikt nicht aus.
Zur Legitimation von Gefährdungsdelikten im Strafrecht Das – für Gefährdungsdelikte zentrale – Kriterium des unerlaubten Risikos ermöglicht bei der Prüfung der Tathandlung von Gefährdungsdelikten damit insbesondere eine Abwägung von Wert und Bedrohung des geschützten Rechtsguts mit den entgegenstehenden Freiheitsrechten, die durch das tatbestandliche Handlungsverbot eingeschränkt werden. Für die Beurteilung der Vorfelddelikte des GVVG [Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten] ist daher auf der Seite der Sicherheit sowohl die Beschränkung der neuen Straftatbestände auf schwerste Straftaten relevant als auch der begrenzte Gefährdungsgrad dieser Rechtsgüter durch Vorbereitungshandlungen im Planungsstadium. Ulrich Sieber
FAQ
Was ist ein Gefährdungsdelikt?Ein Gefährdungsdelikt ist ein strafrechtlicher Tatbestand, bei dem es darauf ankommt, dass ein Rechtsgut gefährdet wird. Es wird letztlich aber nicht verletzt.
→ Prüfungsschema Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
→ Prüfungsschema Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ Crashkurs Verkehrsdelikte
→ Wolfgang Heinz (Hrsg.): Risiko und Prognose – Rechtliche Instrumente zur Regelung von Gefährdungen in Korea, Japan und Deutschland aus zivil-, öffentlich- und strafrechtlicher Sicht (PDF) → Ulrich Sieber: Legitimation und Grenzen von Gefährdungsdelikten im Vorfeld terroristischer Gewalt (PDF) → Wolfgang Wohlers: Deliktstypen des Präventionsstrafrechts · Zur Dogmatik moderner Gefährdungsdelikte (2000) | Amazon #Anzeige
→ Frank Zieschang: Die Gefährdungsdelikte (1998) | Amazon #Anzeige
→ Anastassios Triantafyllou: Das Delikt der gefährlichen Körperverletzung ( 223a StGB) als Gefährdungsdelikt (1997) | Amazon #Anzeige
→ Urs Kindhäuser: Gefährdung als Straftat · Rechtstheoretische Untersuchungen zur Dogmatik der abstrakten und konkreten Gefährdungsdelikte (1989) | Amazon #Anzeige
→ Jescheck/Weber: Die Vorverlegung des Strafrechtsschutzes durch Gefährdungs- und Unternehmensdelikte (1987) | Amazon #Anzeige