Ein Gefährdungsdelikt ist ein strafrechtlicher Tatbestand, bei dem es nicht auf die konkrete Verletzung, sondern auf die Gefahr der Verletzung eines Rechtsguts ankommt. Eine Gefahrensituation kann konkret oder nur abstrakt gegeben sein. Man unterscheidet daher
Beinahe-Unfallbei § 315c StGB),
Das Gegenteil zum Gefährdungsdelikt ist das Verletzungsdelikt. Hier wird ein Rechtsgut tatsächlich beschädigt. Eine (auch konkret eingetretene) bloße Gefährdung reicht für ein Verletzungsdelikt nicht aus.
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Gefährdungsdelikt > Konkretes Gefährdungsdelikt | Abstraktes Gefährdungsdelikt
Was ist ein Gefährdungsdelikt?
Was ist das Gegenteil zu einem Gefährdungsdelikt?
Welche Arten von Gefährdungsdelikten gibt es?
Sind Gefährdungsdelikte Erfolgsdelikte?
Verletzungsdelikt | Abstraktes Gefährdungsdelikt | Konkretes Gefährdungsdelikt
→ Prüfungsschema Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
→ Prüfungsschema Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ Crashkurs Verkehrsdelikte
→ Wolfgang Heinz (Hrsg.): Risiko und Prognose – Rechtliche Instrumente zur Regelung von Gefährdungen in Korea, Japan und Deutschland aus zivil-, öffentlich- und strafrechtlicher Sicht (PDF)
→ Wolfgang Wohlers: Deliktstypen des Präventionsstrafrechts · Zur Dogmatik moderner
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→ Frank Zieschang: Die Gefährdungsdelikte (1998) | amazon.de
→ Anastassios Triantafyllou: Das Delikt der gefährlichen Körperverletzung ( 223a StGB) als Gefährdungsdelikt (1997) | amazon.de
→ Urs Kindhäuser: Gefährdung als Straftat · Rechtstheoretische Untersuchungen zur Dogmatik der abstrakten und konkreten Gefährdungsdelikte (1989) | amazon.de
→ Jescheck/Weber: Die Vorverlegung des Strafrechtsschutzes durch Gefährdungs- und Unternehmensdelikte (1987) | amazon.de