Die grammatische Auslegung (Wortlautauslegung) ist der Ausgangspunkt für die Interpretation einer Norm. Zwei Aspekte spielen dabei eine Rolle:
Die umgangssprachlich gerade noch mögliche Bedeutung eines Wortes (oder eines Satzes) bildet die Grenze für jede noch zulässige Auslegung. Eine darüber hinausgehende Deutung würde gegen das im Strafrecht geltende Analogieverbot verstoßen.
Die Analyse der Wort- oder Satzbedeutung richtet sich bei der grammatischen Auslegung nach dem Gebrauch in der Alltagssprache oder Fachsprache. Innerhalb der Grenzen des Wortlauts sind restriktive und extensive Auslegungen möglich.
Strafrecht Definitionen > Grundsätze > Auslegungsmethoden > Grammatische Auslegung | Historische Auslegung | Systematische Auslegung | Teleologische Auslegung | Erst-recht-Schluss | in dubio pro reo | Subsumtion
Mit welcher Methode sollte man bei der Auslegung von Normen beginnen?
Was ist die grammatische Auslegung einer Norm?
Wo liegt die Grenze einer noch zulässigen Auslegung?
Auslegungsmethoden | Teleologische Auslegung | Historische Auslegung | Systematische Auslegung
→ Crashkurs Grundsätze des Strafrechts
→ lecturio.de: Grammatische Auslegung
→ Jens Ph. Wilhelm: Einführung in das juristische Denken und Arbeiten: Die grammatische bzw. grammatikalische Auslegung (4.2 a, S. 21) (PDF)
→ Felix Jocham: Kurzeinführung in die Methodenlehre: Was versteht man unter Wortlautauslegung? (S. 2) (PDF)
→ Sang-Don Yi: Wortlautgrenze, Intersubjektivität und Kontexteinbettung · Das strafrechtliche Analogieverbot (1992) | amazon.de