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Grundsätze

Grundsätze

Die Grundsätze des Strafrechts ergeben sich vor allem aus Art. 103 Abs. 2 GG: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Dieser Satz findet sich gleichlautend in § 1 StGB.

Für den Gesetzgeber bedeutet dies:

Für die Rechtsprechung gilt:

  • Tatbestände dürfen zu Lasten des Täters nicht entsprechend ausgelegt werden (Analogieverbot).
  • Eine Strafe darf nur aufgrund eines geschriebenen Gesetzes ausgesprochen werden (Gesetzlichkeitsprinzip).

Strafrecht als letztes Mittel
Das Strafrecht ist das schärfste Steuerungsinstrument des Staates, weil hiermit in der Regel am härtesten in die Privatsphäre eingegriffen wird (Im Gegensatz dazu wird von Nichtdeutschen häufig die Ausweisung als härteste Maßnahme empfunden). Deshalb darf dieses Mittel aus rechtsstaatlichen Gründen (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) nur als letztes Mittel, als ultima ratio, eingesetzt werden.
Heribert Ostendorf

FAQ: Grundsätze




FAQ

In welchem Artikel des Grundgesetzes sind die wichtigsten Grundsätze des Strafrechts festgelegt?

In welcher Norm des StGB findet sich Art. 103 Abs. 2 GG gleichlautend wieder?

Welches sind die vier wichtigsten Grundsätze des Strafrechts?


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