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Grundsätze

Grundsätze

Die Grundsätze des Strafrechts ergeben sich vor allem aus Art. 103 II GG: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Dieser Satz findet sich gleichlautend in § 1 StGB.

Für den Gesetzgeber bedeutet dies:

Für die Rechtsprechung gilt:

  • Tatbestände dürfen zu Lasten des Täters nicht entsprechend ausgelegt werden (Analogieverbot).
  • Eine Strafe darf nur aufgrund eines geschriebenen Gesetzes ausgesprochen werden (Gesetzlichkeitsprinzip).

FAQ: Grundsätze

Strafrecht Definitionen > Grundsätze > Rückwirkungsverbot | Analogieverbot | Bestimmtheitsgrundsatz | Gesetzlichkeitsprinzip | Auslegungsmethoden | Aufbau der Straftat




FAQ

In welchem Artikel des Grundgesetzes sind die wichtigsten Grundsätze des Strafrechts festgelegt?

In welcher Norm des StGB findet sich Art. 103 II GG gleichlautend wieder?

Welches sind die vier wichtigsten Grundsätze des Strafrechts?


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