Der Grundtatbestand ist die Ausgangsform eines Deliktstyps. Zu einem Grundtatbestand können Qualifikationen, Privilegierungen und Regelbeispiele hinzukommen. Der Grundstatbestand enthält die Mindestanforderungen an die Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens.
Beispiele:
Die Verwirklichung einer Privilegierung, Qualifikation oder eines Regelbeispiels ist ohne die gleichzeitige Verwirklichung des Grundtatbestands nicht denkbar.
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Grundtatbestand > Qualifikation | Privilegierung | Regelbeispiel
Welche Ausprägungen eines Deliktstyps gibt es im Verhältnis zum Grundtatbestand?
In welchem Verhältnis steht der Grundtatbestand zu Qualifikationen oder Privilegierungen?
Qualifikation | Privilegierung | Regelbeispiel
→ Prüfungsschema Totschlag (§ 212 StGB)
→ Prüfungsschema Mord (§ 211 StGB)
→ Prüfungsschema Diebstahl (§ 242 StGB)
→ Prüfungsschema Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
→ Prüfungsschema Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB)
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ BGH 1 StR 118/20 : Tateinheit zwischen besonders schwerer Brandstiftung und einfacher Körperverletzung
→ Georg Küpper: Der unmittelbare
Zusammenhang zwischen Grunddelikt und schwerer Folge beim erfolgsqualifizierten Delikt (1982) | amazon.de