Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Grundtatbestand > Qualifikation | Privilegierung | Regelbeispiel
Der Grundtatbestand ist die Ausgangsform eines Deliktstyps. Zu einem Grundtatbestand können Qualifikationen, Privilegierungen und Regelbeispiele hinzukommen. Der Grundstatbestand enthält die Mindestanforderungen an die Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens.
Beispiele:
Die Verwirklichung einer Privilegierung, Qualifikation oder eines Regelbeispiels ist ohne die gleichzeitige Verwirklichung des Grundtatbestands nicht denkbar.
Welche Ausprägungen eines Deliktstyps gibt es im Verhältnis zum Grundtatbestand?
In welchem Verhältnis steht der Grundtatbestand zu Qualifikationen oder Privilegierungen?
Qualifikation | Privilegierung | Regelbeispiel
→ Prüfungsschema Totschlag (§ 212 StGB)
→ Prüfungsschema Mord (§ 211 StGB)
→ Prüfungsschema Diebstahl (§ 242 StGB)
→ Prüfungsschema Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
→ Prüfungsschema Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB)
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ BGH 1 StR 118/20 : Tateinheit zwischen besonders schwerer Brandstiftung und einfacher Körperverletzung
→ Georg Küpper: Der unmittelbare
Zusammenhang zwischen Grunddelikt und schwerer Folge beim erfolgsqualifizierten Delikt (1982) | amazon.de