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Handlung

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Die menschliche Handlung ist der erste Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit: Die strafrechtliche Prüfung verleiht der Handlung verschiedene Prädikate – auf der Ebene der Tatbestandsmäßigkeit, der Rechtswidrigkeit und der Schuld. Zu der Frage, was eine Handlung im strafrechtlichen Sinne ist, werden verschiedene Handlungslehren vertreten:

Nur ein Mensch kann handeln. Deshalb gibt es im deutschen Strafrecht keine Verantwortlichkeit von Unternehmen als solchen.

Ob eine oder mehrere Handlungen vorliegen, ist Ausgangspunkt für die Frage der Konkurrenzen.

FAQ: Handlung

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FAQ

Warum spielt die menschlichen Handlung im Strafrecht eine besondere Rolle?

Welche Handlungslehren gibt es?

Was ist der Ausgangspunkt für die Frage der Konkurrenzen?


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Links

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