Für die Beschreibung einer Handlung als Voraussetzung der Strafbarkeit werden unterschiedliche Handlungslehren vertreten.
Erklärung
Die menschliche Handlung ist der erste Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit: Die strafrechtliche Prüfung verleiht der Handlung verschiedene Prädikate – auf der Ebene der Tatbestandsmäßigkeit, der Rechtswidrigkeit und der Schuld. Zu der Frage, was eine Handlung im strafrechtlichen Sinne ist, werden verschiedene Handlungslehren vertreten:
Finale Handlungslehre: Eine menschliche Handlung kennzeichnet sich durch ihre Zielgerichtetheit.
Soziale Handlungslehre: Handlung ist jedes menschliche Verhalten, das sozialerheblich ist.
Nur ein Mensch kann handeln. Deshalb gibt es im deutschen Strafrecht keine Verantwortlichkeit von Unternehmen als solchen.
Ob eine oder mehrere Handlungen vorliegen, ist Ausgangspunkt für die Frage der Konkurrenzen.
Der Kampf der Theorien Während heute Resignation Einzug gehalten hat und die Hoffnung auf einen starken positiven Handlungsbegriff als Prüfungsstufe nahezu aufgegeben ist, hat der Kampf der konkurrierenden Lehren, der sich dahinter zugetragen hat, tiefe Spuren im Strafrechtssystem hinterlassen. Frank Meyer
→ Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Rechtslexikon: Handlungslehren → fachanwalt.de: Was ist eine Handlung? Definition und Lehren → Frank Meyer: Einführung in die Handlungslehre (PDF) → Gianni Suppa: Der vernünftige Mensch im Strafrecht · Eine metaphysische Würdigung ausgewählter juristischer und nichtjuristischer Handlungslehren (2003) | Amazon #Anzeige
→ Ingeborg Puppe: Idealkonkurrenz und Einzelverbrechen · Logische Studien zum Verhältnis von Tatbestand und Handlung (1979) | Amazon #Anzeige