Die menschliche Handlung ist der erste Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit: Die strafrechtliche Prüfung verleiht der Handlung verschiedene Prädikate – auf der Ebene der Tatbestandsmäßigkeit, der Rechtswidrigkeit und der Schuld. Zu der Frage, was eine Handlung im strafrechtlichen Sinne ist, werden verschiedene Handlungslehren vertreten:
Nur ein Mensch kann handeln. Deshalb gibt es im deutschen Strafrecht keine Verantwortlichkeit von Unternehmen als solchen.
Ob eine oder mehrere Handlungen vorliegen, ist Ausgangspunkt für die Frage der Konkurrenzen.
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Warum spielt die menschlichen Handlung im Strafrecht eine besondere Rolle?
Welche Handlungslehren gibt es?
Was ist der Ausgangspunkt für die Frage der Konkurrenzen?
Unterlassungsdelikt | Handlungseinheit | Handlungsmehrheit
→ Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Rechtslexikon: Handlungslehren
→ fachanwalt.de: Was ist eine Handlung? Definition und Lehren
→ Gianni Suppa: Der vernünftige Mensch im Strafrecht · Eine metaphysische Würdigung ausgewählter juristischer und nichtjuristischer Handlungslehren (2003) | amazon.de
→ Ingeborg Puppe: Idealkonkurrenz und Einzelverbrechen · Logische Studien zum Verhältnis von Tatbestand und Handlung (1979) | amazon.de