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Handlungseinheit

Handlungseinheit

Das Vorliegen einer Handlungs­einheit hat zur Folge, dass der Täter wegen einmaliger Verletzung eines Tatbestands oder einer in Tateinheit begangenen Tat bestraft wird (§ 52 I StGB). Eine Handlungseinheit liegt vor, wenn keine Handlungsmehrheit vorliegt. Das ist der Fall bei

Handlungseinheit ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für Tateinheit. Denn diese Frage stellt sich erst anschließend: Es ist dann zu klären, ob die Taten im Schuldspruch auftauchen (echte Konkurrenz) oder ein Tatbestand den anderen verdrängt (unechte Konkurrenz).

FAQ: Handlungseinheit

Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Handlungseinheit > Natürliche Handlung | Natürliche Handlungseinheit | Tatbestandliche Handlungseinheit | Verklammerung | Fortsetzungszusammenhang




FAQ

Wann liegt dieselbe Handlung im Sinne von § 52 I StGB vor?

Was ist zu prüfen, wenn Handlungseinheit vorliegt?

Liegt bei Handlungseinheit immer Tateinheit vor?


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