Eine Handlungsmehrheit liegt bei mehreren Handlungen des Täters vor, die nicht durch Handlungseinheit verbunden sind.
Beispiel: T verprügelt morgens den O, abends stiehlt er eine Flasche Whisky in einem Supermarkt.
Konsequenzen einer Handlungsmehrheit:
Bei Zweifeln über die Frage, ob eine oder mehrere Handlungen vorliegen, ist der Grundsatz in dubio pro reo anzuwenden. Handlungseinheit ist die tatsächliche Voraussetzung für die den Täter besserstellende Idealkonkurrenz (eine Strafe) anstelle von Realkonkurrenz (Gesamtstrafe).
Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Handlungsmehrheit | Handlungseinheit | Echte Konkurrenz | Unechte Konkurrenz
Was ist der Unterschied zwischen Handlungsmehrheit und Tatmehrheit?
Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus einer Handlungsmehrheit?
Handlungseinheit | Realkonkurrenz
→ Prüfungsschema Konkurrenzen
→ Crashkurs Konkurrenzen
→ BGH 4 StR 284/14: Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf die Abgrenzung von Handlungseinheit und Handlungsmehrheit