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Handlungsmehrheit

Handlungsmehrheit

Eine Handlungs­mehrheit liegt bei mehreren Handlungen des Täters vor, die nicht durch Handlungseinheit verbunden sind.

Beispiel: T verprügelt morgens den O, abends stiehlt er eine Flasche Whisky in einem Supermarkt.

Konsequenzen einer Handlungsmehrheit:

Bei Zweifeln über die Frage, ob eine oder mehrere Handlungen vorliegen, ist der Grundsatz in dubio pro reo anzuwenden. Handlungseinheit ist die tatsächliche Voraussetzung für die den Täter besserstellende Idealkonkurrenz (eine Strafe) anstelle von Realkonkurrenz (Gesamtstrafe).

FAQ: Handlungsmehrheit

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FAQ

Was ist Handlungsmehrheit?

Was ist der Unterschied zwischen Handlungsmehrheit und Tatmehrheit?

Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus einer Handlungsmehrheit?


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