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Idealkonkurrenz

Idealkonkurrenz

Idealkonkurrenz ist Tateinheit. Tateinheit liegt vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt (§ 52 I StGB) und diese Tatbestände nicht in unechter Konkurrenz stehen. Das heißt: Die verwirklichten Tatbestände tauchen im Schuldspruch auf. Der Strafrahmen richtet sich nach dem Absorptionsprinzip (§ 52 II StGB).

Voraussetzungen der Idealkonkurrenz sind also:

FAQ: Idealkonkurrenz
Video: Idealkonkurrenz in 55 Sekunden




FAQ

Was ist Idealkonkurrenz?

Wonach richtet sich der Strafrahmen bei Idealkonkurrenz?

Was sind die Voraussetzungen der Idealkonkurrenz?

Was ist der Unterschied zwischen Tateinheit und Handlungseinheit?


Idealkonkurrenz in 55 Sekunden

▸ Definition · Idealkonkurrenz = Tateinheit
▸ Rechtliche Regelung · § 52 StGB
▸ Voraussetzungen · Eine Handlung, keine unechte Konkurrenz


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Handlungseinheit | Realkonkurrenz


Links

Prüfungsschema Konkurrenzen
Crashkurs Konkurrenzen
BGHSt 26, 24: Konkurrenz zwischen § 227 StGB und § 251 StGB
BGH 5 StR 157/20: Konkurrenzen zwischen § 113 StGB, § 114 StGB und § 223 StGB
Kyung-Lyul Lee: Die Präzisierung der Tateinheit und die Reichweite des Strafklageverbrauchs nach der Entscheidung BGHSt 40, 138 zum Fortsetzungszusammenhang (2002) | amazon.de
Yaw-Cheng Kee: Idealkonkurrenz und Fortsetzungszusammenhang im Strafrechtssystem · Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum Strafrecht in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik China (Taiwan) (1993) | amazon.de
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