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Idealkonkurrenz

Idealkonkurrenz

Idealkonkurrenz ist Tateinheit. Tateinheit liegt vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt (§ 52 I StGB) und diese Tatbestände nicht in unechter Konkurrenz stehen. Das heißt: Die verwirklichten Tatbestände tauchen im Schuldspruch auf. Der Strafrahmen richtet sich nach dem Absorptionsprinzip (§ 52 II StGB).

Voraussetzungen der Idealkonkurrenz sind also:

FAQ: Idealkonkurrenz
Video: Idealkonkurrenz in 55 Sekunden

Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Echte Konkurrenz > Idealkonkurrenz > Absorptionsprinzip




FAQ

Was ist Idealkonkurrenz?

Wonach richtet sich der Strafrahmen bei Idealkonkurrenz?

Was sind die Voraussetzungen der Idealkonkurrenz?

Was ist der Unterschied zwischen Tateinheit und Handlungseinheit?


Idealkonkurrenz in 55 Sekunden

▸ Definition · Idealkonkurrenz = Tateinheit
▸ Rechtliche Regelung · § 52 StGB
▸ Voraussetzungen · Eine Handlung, keine unechte Konkurrenz


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Handlungseinheit | Realkonkurrenz


Links

Prüfungsschema Konkurrenzen
Crashkurs Konkurrenzen
BGHSt 26, 24: Konkurrenz zwischen § 227 StGB und § 251 StGB
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