Idealkonkurrenz ist Tateinheit. Tateinheit liegt vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals
verletzt (§ 52 I StGB) und diese Tatbestände nicht in unechter Konkurrenz stehen. Das heißt: Die verwirklichten Tatbestände tauchen im Schuldspruch auf. Der Strafrahmen richtet sich nach dem Absorptionsprinzip (§ 52 II StGB).
Voraussetzungen der Idealkonkurrenz sind also:
→ FAQ: Idealkonkurrenz
→ Video: Idealkonkurrenz in 55 Sekunden
Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Echte Konkurrenz > Idealkonkurrenz > Absorptionsprinzip
Wonach richtet sich der Strafrahmen bei Idealkonkurrenz?
Was sind die Voraussetzungen der Idealkonkurrenz?
Was ist der Unterschied zwischen Tateinheit und Handlungseinheit?
▸ Definition · Idealkonkurrenz = Tateinheit
▸ Rechtliche Regelung · § 52 StGB
▸ Voraussetzungen · Eine Handlung, keine unechte Konkurrenz
Handlungseinheit | Realkonkurrenz
→ Prüfungsschema Konkurrenzen
→ Crashkurs Konkurrenzen
→ BGHSt 26, 24: Konkurrenz zwischen § 227 StGB und § 251 StGB
→ BGH 5 StR 157/20: Konkurrenzen zwischen § 113 StGB, § 114 StGB und § 223 StGB
→ Kyung-Lyul Lee: Die Präzisierung der Tateinheit und die Reichweite des Strafklageverbrauchs nach der Entscheidung BGHSt 40, 138 zum Fortsetzungszusammenhang (2002) | amazon.de
→ Yaw-Cheng Kee: Idealkonkurrenz und Fortsetzungszusammenhang im Strafrechtssystem · Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum Strafrecht in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik China (Taiwan) (1993) | amazon.de
→ Ingeborg Puppe: Idealkonkurrenz und Einzelverbrechen · Logische Studien zum Verhältnis von Tatbestand und Handlung (1979) | amazon.de
→ August Kohler: Die Grenzlinien zwischen Idealkonkurrenz und Gesetzeskonkurrenz (1900) | amazon.de
→ Hugo Heinemann: Die Lehre von der Idealkonkurrenz (1893) | amazon.de