Die Entscheidungsregel in dubio pro reo bzw. der Zweifelssatz (Im Zweifel für den Angeklagten
) folgt aus dem Grundsatz, dass nicht der Angeklagte seine Unschuld, sondern das Gericht die Schuld des Angeklagten beweisen muss. So lange vernünftige Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen, ist er freizusprechen.
Der Zweifelssatz gilt nur für die Auslegung des Sachverhalts, nicht für die rechtliche Interpretation eines Tatbestands.
Strafrecht Definitionen > Grundsätze > Auslegungsmethoden > in dubio pro reo > Wahlfeststellung | Postpendenz | Präpendenz
Worauf bezieht sich der Zweifelssatz?
In welchen Fällen wird der in dubio pro reo-Grundsatz durchbrochen?
Ist in dubio pro reo eine Beweisregel oder eine Entscheidungsregel?
Auslegungsmethoden | Sachverhalt
→ Crashkurs Grundsätze des Strafrechts
→ BGH 1 StR 327/14: Der Zweifelssatz als Entscheidungsregel
→ 1 StR 318/62: in dubio pro reo beim Verfahrungshindernis Verjährung
→ Jürgen Wolter: Wahlfeststellung und in dubio pro reo · Zugleich eine Dokumentation der höchstrichterlichen Rechtsprechung 1934 - 1986 (1987) | amazon.de