Der Merksatz Der Tatbestand indiziert die Rechtswidrigkeit
weist auf ein Regel-Ausnahme-Prinzip hin: Wenn der Tatbestand erfüllt ist, liegt die Rechtswidrigkeit der Handlung nahe. Ohne das Vorliegen besonderer Umstände ist die Tat rechtswidrig und die Rechtswidrigkeit kann ohne weitere Ausführungen festgestellt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein Rechtfertigungsgrund naheliegt.
Dieses Prinzip selbst hat aber ebenfalls Ausnahmen. Bei sogenannten offenen Tatbeständen wird die Rechtswidrigkeit nicht indiziert.
Die Indizwirkung folgt daraus, dass strafrechtliche Tatbestände typisiertes Unrecht sind. Eine Handlung, die einem tatbestandlich erfassten Verhalten entspricht, ist typischerweise eine rechtswidrige Handlung.
→ FAQ: Indizwirkung des Tatbestands
→ Video: Indizwirkung des Tatbestands in 56 Sekunden
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Was heißt Der Tatbestand indiziert die Rechtswidrigkeit
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Gibt es Tatbestände, bei denen die Indizwirkung des Tatbestands nicht gilt?
Wie wirkt sich die Indizwirkung des Tatbestands in einer strafrechtlichen Klausur aus?
▸ Definition · Indizwirkung des Tatbestands
▸ Ausnahmen · Offene Tatbestände
→ Prüfungsschema Nötigung (§ 240 StGB)
→ Crashkurs Rechtswidrigkeit
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