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Indizwirkung des Tatbestands

Indizwirkung des Tatbestands

Definition

Aufgrund der Indizwirkung des Tatbestands liegt in der Regel bei der Erfüllung des Tatbestands auch die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens vor.

Erklärung

Die Indizwirkung des Tatbestands (Merksatz: Der Tatbestand indiziert die Rechtswidrigkeit) weist auf ein Regel-Ausnahme-Prinzip hin: Wenn der Tatbestand erfüllt ist, liegt die Rechtswidrigkeit der Handlung nahe. Ohne das Vorliegen besonderer Umstände ist die Tat rechtswidrig und die Rechtswidrigkeit kann ohne weitere Ausführungen festgestellt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein Rechtfertigungsgrund naheliegt.

Dieses Prinzip selbst hat aber ebenfalls Ausnahmen. Bei sogenannten offenen Tatbeständen wird die Rechtswidrigkeit nicht indiziert.

  • Ein Beispiel für einen offenen Tatbestand ist § 240 StGB (Nötigung).
  • Hier muss die Rechswidrigkeit explizit geprüft werden.

Die Indizwirkung folgt daraus, dass strafrechtliche Tatbestände typisiertes Unrecht sind. Eine Handlung, die einem tatbestandlich erfassten Verhalten entspricht, ist typischerweise eine rechtswidrige Handlung.




FAQ

Was heißt Der Tatbestand indiziert die Rechtswidrigkeit?

Gibt es Tatbestände, bei denen die Indizwirkung des Tatbestands nicht gilt?

Wie wirkt sich die Indizwirkung des Tatbestands in einer strafrechtlichen Klausur aus?


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