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Irrtum über die rechtliche Bewertung

Irrtum über die rechtliche Bewertung

Definition

Bei einem Irrtum über die rechtliche Bewertung bezieht sich die Fehlvorstellung auf einen rechtlichen Aspekt.

Erklärung

Ein Irrtum über die rechtliche Bewertung (Rechtsirrtum) bedeutet, dass die handelnde Person einen rechtlichen Umstand falsch beurteilt. Der Sachverhalt wird dagegen richtig eingeschätzt.

Folgende Irrtümer sind hier möglich:

Während ein Irrtum über den Sachververhalt schon den Tatbestand entfallen lassen kann, betrifft ein Irrtum über die rechtliche Bewertung – wenn überhaupt – erst die Schuld. Während beim Verbotsirrtum und Erlaubnisirrtum die Strafbarkeit nur bei (seltener) Unvermeidbarkeit entfällt, ist der Entschuldigungsirrtum in der Regel unbeachtlich. Ein Wahndelikt dagegen ist immer straflos. Beim Subsumtionsirrtum erfasst die handelnde Person letztlich alle Merkmale eines Umstands, die für eine korrekte rechtliche Einstufung wesentlich sind.

Das Bewusstsein, Unrecht zu tun
Der Mensch ist, weil er auf freie, sittliche Selbstbestimmung angelegt ist, auch jederzeit in die verantwortliche Entscheidung gerufen, sich als Teilhaber der Rechtsgemeinschaft rechtmäßig zu verhalten und das Unrecht zu vermeiden.
BGHStE 2, 194, 200




FAQ

Was ist ein Irrtum über die rechtliche Bewertung?

Was ist der Gegensatz zum Irrtum über die rechtliche Bewertung?

Auf welcher Ebene werden Irrtümer über die rechtliche Bewertung behandelt?


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Verwandte Themen: Irrtum | Irrtum über den Sachverhalt


Links

Crashkurs Irrtum
FU Berlin Tutorienprogramm: Übersicht über die 10 Irrtümer, die §§ 16 und 17 entstammen (PDF)
Christoph Wolf: Error facti et error iuris · Die Vorsatzirrelevanz des Rechtsirrtums (2019) | Amazon #Anzeige

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