Definition
Nach der kausalen Handlungslehre ist eine Handlung jedes vom Willen getragenes menschliche Verhalten.
Erklärung
Nach der kausalen Handlungslehre ist eine Handlung im strafrechtlichen Sinne jedes Verhalten eines Menschen, das von einem (nicht notwendigerweise zielgerichteten) Willen getragen ist und eine Veränderung in der Außenwelt herbeiführt.
Alles Objektive gehört nach dieser Lehre in den Tatbestand , alles Subjektive in den Bereich der Schuld . Auch der Vorsatz ist nach der kausalen Handlungslehre ein Element der Schuld .
Die strenge Trennung zwischen subjektiven und objektiven Elementen dehnt den Bereich der strafbaren Handlungen im Vergleich zur finalen und sozialen Handlungslehre aus. Die kausale Handlungslehre hat außerdem Schwierigkeiten, eine Unterlassung als strafrechtlich relevant zu erklären.
Kein subjektiver Tatbestand Diese Sichtweise ist fest im Wissenschaftsverständnis des späten 19. Jahrhunderts verankert, das stark von den Naturwissenschaften dominiert war, aber auch in die Rechtswissenschaft übergriff. So trennte man strikt zwischen der äußeren natürlichen Welt und dem Inneren des Menschen (sog. Innen- und Außenseite des Verbrechens). Dies hatte zur Folge, dass der Tatbestand keine subjektiven Elemente aufwies, sondern alle subjektiven Momente als das Innere des Täters (die Psyche) betreffend der Schuld zugeordnet wurden. Frank Meyer
FAQ
Wie beschreibt die kausale Handlungslehre ein strafrechtlich relevantes Verhalten?
Die kausale Handlungslehre beschreibt eine Handlung im strafrechtlichen Sinne als ein vom Willen getragenes menschliches Verhalten.
Was unterscheidet die kausale Handlungslehre von der finalen und sozialen Handlungslehre?
Für die kausale Handlungslehre kommt es auf die Zielgerichtetheit eines Verhaltens bei der Frage, ob eine strafrechtlich relevante Handlung überhaupt vorliegt, nicht an. Alles Subjektive gehört dem Bereich der Schuld an. Dazu zählt auch der Vorsatz .
Hat die kausale Handlungslehre heute noch eine Bedeutung?
Nein. Sie wird kaum noch vertreten.
A bis Z
aberratio ictus
Absicht
Absorptionsprinzip
Abstiftung
Abstraktes Gefährdungsdelikt
actio libera in causa
Adäquanztheorie
Agent Provocateur
Aggressivnotstand
Alleintäter
Allgemeindelikt
Analogieverbot
Anstiftung
Antizipierte Notwehr
Äquivalenztheorie
Asthenischer Affekt
Aufbau der Straftat
Aufstiftung
Auslegungsmethoden
Bedingter Vorsatz
Beendeter Versuch
Beendigung
Beihilfe
Beschützergarant
Besondere persönliche Merkmale
Besondere Vorsatzformen
Bestimmtheitsgrundsatz
Beteiligung
Bewusste Fahrlässigkeit
Billigungstheorie
Dauerdelikt
Defensivnotstand
Deliktsformen
Deskriptive Tatbestandsmerkmale
dolus alternativus
dolus antecedens
dolus directus I
dolus directus II
dolus generalis
dolus subsequens
Echte Konkurrenz
Echtes Unterlassungsdelikt
Eigenhändiges Delikt
Eingeschränkte Schuldtheorie
Einverständnis
Entschuldigender Notstand
Entschuldigungsgründe
Entschuldigungsirrtum
Entschuldigungstatbestandsirrtum
Entsprechungsklausel
Erfolg
Erfolgsdelikt
Erfolgskupiertes Delikt
Erfolgsqualifiziertes Delikt
Erlaubnisirrtum
Erlaubnistatbestandsirrtum
Erlaubtes Risiko
Ernstnahmetheorie
error in obiecto
Erst-recht-Schluss
Extensiver Notwehrexzess
Fahrlässigkeit
Fahrlässige Mittäterschaft
Fahrlässige Teilnahme
Fehlgeschlagener Versuch
Festnahmerecht
Finale Handlungslehre
Fortsetzungszusammenhang
Garantenstellung
Gefährdungsdelikt
Gesamtstrafe
Gesetzlichkeitsprinzip
Gleichgültigkeitstheorie
Grade der Fahrlässigkeit
Grammatische Auslegung
Grundsätze
Grundtatbestand
Handlung
Handlungseinheit
Handlungsmehrheit
Haupttat
Historische Auslegung
Idealkonkurrenz
Indizwirkung des Tatbestands
in dubio pro reo
Ingerenz
Irrtum
Irrtum über den Sachverhalt
Irrtum über die rechtliche Bewertung
Kausale Handlungslehre
Kausalität
Kausalität der Beihilfe
Konkretes Gefährdungsdelikt
Konkurrenzen
Konsumtion
Leichtfertigkeit
Limitierte Akzessorietät
Mitbestrafte Nachtat
Mitbestrafte Vortat
Mittäterschaft
Mittelbare Täterschaft
Möglichkeitstheorie
Mutmaßliche Einwilligung
Natürliche Handlung
Natürliche Handlungseinheit
Nebentäter
Negative Tatbestandsmerkmale
Neutrale Beihilfe
Normative Tatbestandsmerkmale
Nothilfe
Notwehr
Notwehrexzess
Notwehrprovokation
Notwendige Teilnahme
Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
Objektiver Tatbestand
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Objektive Zurechnung
omnimodo facturus
Parallelwertung in der Laiensphäre
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Postpendenz
Potenzielles Gefährdungsdelikt
Potenzielles Unrechtsbewusstsein
Präpendenz
Präventivnotwehr
Privilegierung
Psychische Beihilfe
Putativnotwehr
Qualifikation
Realkonkurrenz
Rechtfertigende Einwilligung
Rechtfertigende Pflichtenkollision
Rechtfertigender Notstand
Rechtfertigungsgründe
Rechtmäßiges Alternativverhalten
Rechtswidrigkeit
Regelbeispiel
Risikotheorie
Risikoverringerung
Rücktritt vom Versuch
Rückwirkungsverbot
Sachverhalt
Schuld
Schuldfähigkeit
Schutzzweck der Norm
Simultanitätsprinzip
Sonderdelikt
Soziale Handlungslehre
Spezialität
Strafaufhebungsgrund
Strafausschließungsgrund
Strenge Schuldtheorie
Subjektiver Tatbestand
Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
Subjektives Rechtfertigungselement
Subsidiarität
Subsumtion
Subsumtionsirrtum
Systematische Auslegung
Täter hinter dem Täter
Täterschaft
Tätigkeitsdelikt
Tatbestand
Tatbestandliche Handlungseinheit
Tatbestandsirrtum
Tatentschluss
Tatherrschaft
Teilnahme
Teleologische Auslegung
Teleologische Reduktion
Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Übernahmefahrlässigkeit
Überschießende Innentendenz
Überwachungsgarant
Umstiftung
Unbeendeter Versuch
Unbewusste Fahrlässigkeit
Unechte Konkurrenz
Unechtes Unterlassungsdelikt
Unmittelbares Ansetzen
Untauglicher Versuch
Unterlassungsdelikt
Unternehmensdelikt
Unvereinbarkeitstheorie
Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
Verbotsirrtum
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