Nach der kausalen Handlungslehre ist eine Handlung im strafrechtlichen Sinne jedes Verhalten eines Menschen, das von einem (nicht notwendigerweise zielgerichteten) Willen getragen ist und eine Veränderung in der Außenwelt herbeiführt.
Die kausale Handlungslehre hat Schwierigkeiten, eine Unterlassung als strafrechtlich relevant zu erklären.
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