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Kausale Handlungslehre

Kausale Handlungslehre

Nach der kausalen Handlungs­lehre ist eine Handlung im strafrechtlichen Sinne jedes Verhalten eines Menschen, das von einem (nicht notwendigerweise zielgerichteten) Willen getragen ist und eine Veränderung in der Außenwelt herbeiführt.

  • Alles Objektive gehört nach dieser Lehre in den Tatbestand, alles Subjektive in den Bereich der Schuld.
  • Auch der Vorsatz ist nach der kausalen Handlungslehre ein Element der Schuld.

Die strenge Trennung zwischen subjektiven und objektiven Elementen dehnt den Bereich der strafbaren Handlungen im Vergleich zur finalen und sozialen Handlungslehre aus. Die kausale Handlungslehre hat außerdem Schwierigkeiten, eine Unterlassung als strafrechtlich relevant zu erklären.

FAQ: Kausale Handlungslehre

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FAQ

Wie beschreibt die kausale Handlungslehre ein strafrechtlich relevantes Verhalten?

Was unterscheidet die kausale Handlungslehre von der finalen und sozialen Handlungslehre?

Hat die kausale Handlungslehre heute noch eine Bedeutung?


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Handlung | Finale Handlungslehre | Soziale Handlungslehre | Unterlassungsdelikt | Tatbestand | Schuld


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