Nach der kausalen Handlungslehre ist eine Handlung im strafrechtlichen Sinne jedes Verhalten eines Menschen, das von einem (nicht notwendigerweise zielgerichteten) Willen getragen ist und eine Veränderung in der Außenwelt herbeiführt.
Die strenge Trennung zwischen subjektiven und objektiven Elementen dehnt den Bereich der strafbaren Handlungen im Vergleich zur finalen und sozialen Handlungslehre aus. Die kausale Handlungslehre hat außerdem Schwierigkeiten, eine Unterlassung als strafrechtlich relevant zu erklären.
Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Objektiver Tatbestand > Handlung > Kausale Handlungslehre | Finale Handlungslehre | Soziale Handlungslehre
Wie beschreibt die kausale Handlungslehre ein strafrechtlich relevantes Verhalten?
Was unterscheidet die kausale Handlungslehre von der finalen und sozialen Handlungslehre?
Hat die kausale Handlungslehre heute noch eine Bedeutung?
Handlung | Finale Handlungslehre | Soziale Handlungslehre | Unterlassungsdelikt | Tatbestand | Schuld
→ Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Crashkurs Grundsätze des Strafrechts
→ Frank Meyer: Einführung in die Handlungslehre (PDF)