Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Teilnahme > Beihilfe > Kausalität der Beihilfe | Psychische Beihilfe | Neutrale Beihilfe
Die Notwendigkeit der Kausalität der Beihilfe ist umstritten. Die Rechtsprechung lässt jede Förderung oder Erleichterung der Herbeiführung des Taterfolgs ausreichen, ohne dass diese letztlich kausal für den Erfolg wird. Dazu zählt auch eine Bestärkung des Tatentschlusses durch psychische Beihilfe bei einem omnimodo facturus.
Beispiel: G gibt dem T eine Leiter für einen Einbruch. T erkennt noch vor dem unmittelbaren Ansetzen, dass die Leiter für die Durchführung der Tat nicht notwendig ist.
→ FAQ: Kausalität der Beihilfe
Muss sich die Beihilfe kausal auf die Haupttat auswirken?
Inwieweit wirkt sich für die Rechtsprechung eine fehlende Kausalität der Beihilfe aus?
→ Prüfungsschema Beihilfe
→ Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
→ BGH 2 StR 535/07: Kausalität der Beihilfe
→ Stephan A. Osnabrügge: Die Beihilfe und ihr Erfolg · Zur objektiven Beziehung zwischen Hilfeleistung und Haupttat in § 27 StGB (2002) | amazon.de
→ Uwe Vahrenbrink: Die vorgeleistete Begünstigung (§§ 257, 258 StGB) · Zugleich ein Beitrag zur Kausalität der Beihilfe (1997) | amazon.de
→ Kurt Kauf: Die Kausalität als Tatbestandsmoment der Beihilfe (1933) | amazon.de