Ein konkretes Gefährdungsdelikt ist ein Gefährdungsdelikt, bei dem (im Gegensatz zum abstrakten Gefährdungsdelikt) tatsächlich eine gefährliche Situation eintreten muss. Beispiele:
Beinahe-Unfall)
Beinahe-Unfall)
Konkrete Gefährdungsdelikte sind Erfolgsdelikte, aber keine Verletzungsdelikte. Der Erfolg liegt in der Gefahr – das Rechtsgut selbst wird aber nicht (wie beim Verletzungsdelikt) beeinträchtigt.
Da die Gefahr als Erfolg Tatbestandsmerkmal eines konkreten Gefährdungsdelikts ist, muss sich auch der Vorsatz des Täters auf die Gefährdung (nicht auf die Verletzung des geschützten Rechtsguts) beziehen.
Was ist ein konkretes Gefährdungsdelikt?
Was ist der Unterschied zwischen einem konkreten und einem abstrakten Gefährdungsdelikt?
Sind konkrete Gefährdungsdelikte Verletzungsdelikte?
Sind konkrete Gefährdungsdelikte Erfolgsdelikte?
Welche Beispiele gibt es für konkrete Gefährdungsdelikte?
Gefährdungsdelikt | Abstraktes Gefährdungsdelikt | Erfolgsdelikt
→ BGH 2 StR 64/13: § 306a II StGB als konkretes Gefährdungsdelikt (PDF)
→ Urs Kindhäuser: Gefährdung als Straftat · Rechtstheoretische Untersuchungen zur Dogmatik der abstrakten und konkreten Gefährdungsdelikte (1989) | amazon.de
→ Eckhard Horn: Konkrete Gefährdungsdelikte (1973) | amazon.de
→ Karl Lackner: Das konkrete Gefährdungsdelikt im Verkehrsstrafrecht (1966) | amazon.de
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