Ein konkretes Gefährdungsdelikt ist ein Gefährdungsdelikt, bei dem (im Gegensatz zum abstrakten Gefährdungsdelikt) tatsächlich eine gefährliche Situation eintreten muss. Beispiele:
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB (
Beinahe-Unfall
) - Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB (
Beinahe-Unfall
) - Schwere Brandstiftung, § 306a II StGB (Gefahr der Gesundheitsbeschädigung eines anderen Menschen)
Konkrete Gefährdungsdelikte sind Erfolgsdelikte, aber keine Verletzungsdelikte. Der Erfolg liegt in der Gefahr – das Rechtsgut selbst wird aber nicht (wie beim Verletzungsdelikt) beeinträchtigt.
FAQ
Was ist ein konkretes Gefährdungsdelikt? Ein konkretes Gefährdungsdelikt sanktioniert die Herbeiführung einer tatsächlichen Gefahr für ein Rechtsgut.
Was ist der Unterschied zwischen einem konkreten und einem abstrakten Gefährdungsdelikt? Bei einem konkreten Gefährdungsdelikt muss tatsächlich eine gefährliche Situation eintreten. Ein abstraktes Gefährdungsdelikt dagegen stellt ein Handeln unter Strafe, das generell als gefährlich angesehen wird. Die Gefahr muss im konkreten Fall nicht eintreten.
Sind konkrete Gefährdungsdelikte Verletzungsdelikte? Nein, weil kein Rechtsgut tatsächlich beeinträchtigt wird. Konkrete Verletzungsdelikte sind jedoch Erfolgsdelikte, weil konkret ein Erfolg eintritt (in Form einer Gefahr).
Beispiele für konkrete Gefährdungsdelikte? § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr), § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs), § 306a II StGB (Schwere Brandstiftung mit der Gefahr der Gesundheitsschädigung).
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Gefährdungsdelikt > Konkretes Gefährdungsdelikt | Abstraktes Gefährdungsdelikt