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Leichtfertigkeit

Leichtfertigkeit

Leichtfertigkeit ist eine gesteigerte Form der Fahrlässigkeit. Sie entspricht weitgehend der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht. Der leichtfertige Täter handelt besonders sorgfaltswidrig und unachtsam.

Die Leichtfertigkeit wird im deutschen Strafrecht oft als Merkmal für die Erfolgsqualifikation eines vorsätzlichen Grunddelikts verwendet. Beispiele:

Nach § 18 StGB schließt das Merkmal der Leichtfertigkeit den Vorsatz bei solchen Erfolgsqualifikationen jedoch nicht aus (argumentum a minore ad maius).

FAQ: Leichtfertigkeit

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FAQ

Was bedeutet Leichtfertigkeit im Strafrecht?

Bei welchen Deliktstypen kann Leichtfertigkeit insbesondere eine Rolle spielen?

Ein bekanntes Beispiel für ein Delikt, das leichtfertiges Handeln unter Strafe stellt?


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