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Limitierte Akzessorietät

Limitierte Akzessorietät

Der Grundsatz der limitierten Akzessorietät stellt klar, dass die Strafbarkeit des Teilnehmers von dem Vorliegen einer Haupttat abhängt (Akzessorietät) – diese Abhängigkeit ist jedoch begrenzt (limitiert): Der Haupttäter muss nicht schuldhaft handeln. Für die Strafbarkeit des Teilnehmers reicht aus, dass der Haupttäter einen Tatbestand erfüllt und dabei rechtswidrig handelt (§ 29 StGB).

Beispiel: Laura gibt der schuldunfähigen Lena eine Leiter, damit diese einen Wohnungseinbruch begehen kann.

Auch besondere persönliche Merkmale können die Akzessorietät beschränken (§ 28 StGB).

Beispiel: Johann und Katharina verstecken Lena vor den Strafverfolgungsbehörden. Johann ist Lenas Vater, Katharina ist die Freundin von Johann. Für Johann gilt die Strafbefreiung des § 258 VI StGB, für Katharina nicht (§ 28 II StGB).

FAQ: Limitierte Akzessorietät
Video: Limitierte Akzessorietät in 60 Sekunden

Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Limitierte Akzessorietät | Haupttat | Täterschaft | Teilnahme | Besondere persönliche Merkmale




FAQ

Was heißt limitierte Akzessorietät?

Inwieweit ist die Akzessorietät begrenzt?

In welchen zwei Paragrafen des StGB kommt die limitierte Akzessorietät zum Ausdruck?


Limitierte Akzessorietät in 60 Sekunden

▸ Definition · Limitierte Akzessorietät
▸ Beispiel · Schuldunfähige Hauptäterin
▸ Limitierte Akzessorietät wegen bpM · § 28 II StGB


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