Der Grundsatz der limitierten Akzessorietät stellt klar, dass die Strafbarkeit des Teilnehmers von dem Vorliegen einer Haupttat abhängt (Akzessorietät) - diese Abhängigkeit ist jedoch begrenzt (limitiert): Der Haupttäter muss nicht schuldhaft handeln. Für die Strafbarkeit des Teilnehmers reicht aus, dass der Haupttäter einen Tatbestand erfüllt und dabei rechtswidrig handelt (§ 29 StGB).
Beispiel: G gibt dem schuldunfähigen T eine Leiter, damit dieser einen Wohnungseinbruch begehen kann.
Auch besondere persönliche Merkmale können die Akzessorietät beschränken (§ 28 StGB).
Beispiel: A und B verstecken den C vor den Strafverfolgungsbehörden. A ist Vater des C. Für A gilt die Strafbefreiung des § 258 VI StGB, für B nicht (§ 28 II StGB).
Was heißt limitierte Akzessorietät?
Inwieweit ist die Akzessorietät begrenzt?
In welchen zwei Paragrafen des StGB kommt die limitierte Akzessorietät zum Ausdruck?
Haupttat | Schuld | Besondere persönliche Merkmale
→ Ingeborg Puppe: Jedem nach seiner Schuld - die Akzessorietät und ihre Limitierung (PDF)
→ Alexander Bechtel: Schuldausschließungsgründe bei Täterschaft und Teilnahme (2019) | amazon.de
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