Der Grundsatz der limitierten Akzessorietät stellt klar, dass die Strafbarkeit des Teilnehmers von dem Vorliegen einer Haupttat abhängt (Akzessorietät) – diese Abhängigkeit ist jedoch begrenzt (limitiert): Der Haupttäter muss nicht schuldhaft handeln. Für die Strafbarkeit des Teilnehmers reicht aus, dass der Haupttäter einen Tatbestand erfüllt und dabei rechtswidrig handelt (§ 29 StGB).
Beispiel: Laura gibt der schuldunfähigen Lena eine Leiter, damit diese einen Wohnungseinbruch begehen kann.
Auch besondere persönliche Merkmale können die Akzessorietät beschränken (§ 28 StGB).
Beispiel: Johann und Katharina verstecken Lena vor den Strafverfolgungsbehörden. Johann ist Lenas Vater, Katharina ist die Freundin von Johann. Für Johann gilt die Strafbefreiung des § 258 VI StGB, für Katharina nicht (§ 28 II StGB).
→ FAQ: Limitierte Akzessorietät
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Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Limitierte Akzessorietät | Haupttat | Täterschaft | Teilnahme | Besondere persönliche Merkmale
Was heißt limitierte Akzessorietät?
Inwieweit ist die Akzessorietät begrenzt?
In welchen zwei Paragrafen des StGB kommt die limitierte Akzessorietät zum Ausdruck?
▸ Definition · Limitierte Akzessorietät
▸ Beispiel · Schuldunfähige Hauptäterin
▸ Limitierte Akzessorietät wegen bpM · § 28 II StGB
Haupttat | Schuld | Besondere persönliche Merkmale
→ Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
→ Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
→ Ingeborg Puppe: Jedem nach seiner Schuld – die Akzessorietät und ihre Limitierung (PDF)
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