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Mitbestrafte Nachtat

Mitbestrafte Nachtat

Die mitbestrafte Nachtat ist eine Form der Gesetzeskonkurrenz bei Handlungsmehrheit. Die Nachtat dient in der Regel der Sicherung des Erfolgs der zeitlich vorangegangenen Tat. Im Schuldspruch taucht die Nachtat nicht mehr auf, weil mit der Verurteilung zur Vortat der Unwertgehalt des Täterverhaltens hinreichend erklärt ist.

Beispiel: Der Täter klaut an einem Kiosk eine Zeitung (§ 242 StGB). Nachdem er diese zu Hause gelesen hat, zerreißt er sie (§ 303 StGB).

  • Die zeitlich nach der Tat liegende Handlung darf den Unrechtsgehalt der Nachtat nicht wesentlich erweitern.
  • Insbesondere muss sich die Nachtat gegen dasselbe Rechtsgut und denselben Rechtsgutsträger richten.

FAQ: Mitbestrafte Nachtat

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FAQ

Was ist eine mitbestrafte Nachtat?

Was sind die Voraussetzungen für eine mitbestrafte Nachtat?

Beispiele für eine mitbestrafte Nachtat?


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