Definition
Gesetzeskonkurrenz in Form einer mitbestraften Nachtat kann für Handlungen vorliegen, die der Sicherung des Erfolgs der Vortat dienen.
Erklärung
Die mitbestrafte Nachtat ist eine Form der Gesetzeskonkurrenz bei Handlungsmehrheit . Die Nachtat dient in der Regel der Sicherung des Erfolgs der zeitlich vorangegangenen Tat. Im Schuldspruch taucht die Nachtat nicht mehr auf, weil mit der Verurteilung zur Vortat der Unwertgehalt des Täterverhaltens hinreichend erklärt ist.
Beispiel : Der Täter klaut an einem Kiosk eine Zeitung (§ 242 StGB ). Nachdem er diese zu Hause gelesen hat, zerreißt er sie (§ 303 StGB ).
Die zeitlich nach der Tat liegende Handlung darf den Unrechtsgehalt der Nachtat nicht wesentlich erweitern. Insbesondere muss sich die Nachtat gegen dasselbe Rechtsgut und denselben Rechtsgutsträger richten.
BGH: Mitbestrafte Nachtat [Die Nachtat] bleibt straflos, wenn die Bewertung des konkreten Sachverhalts ergibt, dass dieser nachfolgenden, an sich strafbaren Handlung wegen ihres inneren - funktionalen - Zusammenhangs mit der (Vor-)Haupttat kein eigener Unwertgehalt zukommt, so dass auch kein Bedürfnis besteht, sie neben der Haupttat selbständig zu bestrafen. Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert. BGH 2 StR 69/07
FAQ
Was ist eine mitbestrafte Nachtat?
Die mitbestrafte Nachtat ist eine Form der unechten Konkurrenz (Gesetzeskonkurrenz) bei Handlungsmehrheit . Die zeitlich nachgelagerte Tat wird verdrängt und taucht im Schuldspruch nicht auf.
Was sind die Voraussetzungen für eine mitbestrafte Nachtat?
1. Die Nachtat erweitert den Unrechtsgehalt der Vortat nicht wesentlich. 2. Beide Handlungen, die zueinander in Handlungsmehrheit stehen, richten sich gegen dasselbe Rechtsgut und derselbe Rechtsgutsträger ist betroffen.
Beispiele für eine mitbestrafte Nachtat?
Typische Sicherungs- oder Verwertungshandlungen, zum Beispiel der Verbrauch einer Sache nach einem Diebstahl.
A bis Z
aberratio ictus
Absicht
Absorptionsprinzip
Abstiftung
Abstraktes Gefährdungsdelikt
actio libera in causa
Adäquanztheorie
Agent Provocateur
Aggressivnotstand
Alleintäter
Allgemeindelikt
Analogieverbot
Anstiftung
Antizipierte Notwehr
Äquivalenztheorie
Asthenischer Affekt
Aufbau der Straftat
Aufstiftung
Auslegungsmethoden
Bedingter Vorsatz
Beendeter Versuch
Beendigung
Beihilfe
Beschützergarant
Besondere persönliche Merkmale
Besondere Vorsatzformen
Bestimmtheitsgrundsatz
Beteiligung
Bewusste Fahrlässigkeit
Billigungstheorie
Dauerdelikt
Defensivnotstand
Deliktsformen
Deskriptive Tatbestandsmerkmale
dolus alternativus
dolus antecedens
dolus directus I
dolus directus II
dolus generalis
dolus subsequens
Echte Konkurrenz
Echtes Unterlassungsdelikt
Eigenhändiges Delikt
Eingeschränkte Schuldtheorie
Einverständnis
Entschuldigender Notstand
Entschuldigungsgründe
Entschuldigungsirrtum
Entschuldigungstatbestandsirrtum
Entsprechungsklausel
Erfolg
Erfolgsdelikt
Erfolgskupiertes Delikt
Erfolgsqualifiziertes Delikt
Erlaubnisirrtum
Erlaubnistatbestandsirrtum
Erlaubtes Risiko
Ernstnahmetheorie
error in obiecto
Erst-recht-Schluss
Extensiver Notwehrexzess
Fahrlässigkeit
Fahrlässige Mittäterschaft
Fahrlässige Teilnahme
Fehlgeschlagener Versuch
Festnahmerecht
Finale Handlungslehre
Fortsetzungszusammenhang
Garantenstellung
Gefährdungsdelikt
Gesamtstrafe
Gesetzlichkeitsprinzip
Gleichgültigkeitstheorie
Grade der Fahrlässigkeit
Grammatische Auslegung
Grundsätze
Grundtatbestand
Handlung
Handlungseinheit
Handlungsmehrheit
Haupttat
Historische Auslegung
Idealkonkurrenz
Indizwirkung des Tatbestands
in dubio pro reo
Ingerenz
Irrtum
Irrtum über den Sachverhalt
Irrtum über die rechtliche Bewertung
Kausale Handlungslehre
Kausalität
Kausalität der Beihilfe
Konkretes Gefährdungsdelikt
Konkurrenzen
Konsumtion
Leichtfertigkeit
Limitierte Akzessorietät
Mitbestrafte Nachtat
Mitbestrafte Vortat
Mittäterschaft
Mittelbare Täterschaft
Möglichkeitstheorie
Mutmaßliche Einwilligung
Natürliche Handlung
Natürliche Handlungseinheit
Nebentäter
Negative Tatbestandsmerkmale
Neutrale Beihilfe
Normative Tatbestandsmerkmale
Nothilfe
Notwehr
Notwehrexzess
Notwehrprovokation
Notwendige Teilnahme
Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
Objektiver Tatbestand
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Objektive Zurechnung
omnimodo facturus
Parallelwertung in der Laiensphäre
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Postpendenz
Potenzielles Gefährdungsdelikt
Potenzielles Unrechtsbewusstsein
Präpendenz
Präventivnotwehr
Privilegierung
Psychische Beihilfe
Putativnotwehr
Qualifikation
Realkonkurrenz
Rechtfertigende Einwilligung
Rechtfertigende Pflichtenkollision
Rechtfertigender Notstand
Rechtfertigungsgründe
Rechtmäßiges Alternativverhalten
Rechtswidrigkeit
Regelbeispiel
Risikotheorie
Risikoverringerung
Rücktritt vom Versuch
Rückwirkungsverbot
Sachverhalt
Schuld
Schuldfähigkeit
Schutzzweck der Norm
Simultanitätsprinzip
Sonderdelikt
Soziale Handlungslehre
Spezialität
Strafaufhebungsgrund
Strafausschließungsgrund
Strenge Schuldtheorie
Subjektiver Tatbestand
Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
Subjektives Rechtfertigungselement
Subsidiarität
Subsumtion
Subsumtionsirrtum
Systematische Auslegung
Täter hinter dem Täter
Täterschaft
Tätigkeitsdelikt
Tatbestand
Tatbestandliche Handlungseinheit
Tatbestandsirrtum
Tatentschluss
Tatherrschaft
Teilnahme
Teleologische Auslegung
Teleologische Reduktion
Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Übernahmefahrlässigkeit
Überschießende Innentendenz
Überwachungsgarant
Umstiftung
Unbeendeter Versuch
Unbewusste Fahrlässigkeit
Unechte Konkurrenz
Unechtes Unterlassungsdelikt
Unmittelbares Ansetzen
Untauglicher Versuch
Unterlassungsdelikt
Unternehmensdelikt
Unvereinbarkeitstheorie
Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
Verbotsirrtum
Verbrechen und Vergehen
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Versuch
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