Mittäterschaft liegt vor, wenn mehrere die Straftat gemeinschaftlich
begehen (§ 25 II StGB). Voraussetzungen:
Beispiel: A und B wollen dem O einen Denkzettel
verpassen. Um sicher zu sein, dass sie gegen den körperlich überlegenen O nicht den Kürzeren ziehen, beschließen sie, ihn zu zweit anzugreifen. Sie lauern ihm auf und verprügeln ihn.
Schwierigkeiten ergeben sich regelmäßig bei der Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe.
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Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Täterschaft > Mittäterschaft > Tatherrschaft