Mittäterschaft liegt vor, wenn mehrere die Straftat gemeinschaftlich
begehen (§ 25 II StGB). Voraussetzungen:
Beispiel: A und B wollen dem O einen Denkzettel
verpassen. Um sicher zu sein, dass sie gegen den körperlich überlegenen O nicht den Kürzeren ziehen, beschließen sie, ihn zu zweit anzugreifen. Sie lauern ihm auf und verprügeln ihn.
Schwierigkeiten ergeben sich regelmäßig bei der Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe. Für die Mittäterschaft sprechen dabei folgende Kriterien:
Bei dieser Abgrenzung wird auch oft eine Formel der Rechtsprechung verwendet: Täter ist, wer die Tat ale eigene will, Teilnehmer ist, wer die Tat als fremde will.
(subjektive Theorie).
Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Täterschaft > Mittäterschaft > Tatherrschaft | Fahrlässige Mittäterschaft
Wo ist die Mittäterschaft gesetzlich geregelt?
Wodurch zeichnet sich Mittäterschaft aus?
Wie wird die Mittäterschaft von der Beihilfe abgegrenzt?
Beteiligung | Nebentäter | Alleintäter
→ Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
→ Prüfungsschema Mittäter (gemeinsam)
→ Prüfungsschema Mittäter (getrennt)
→ Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
→ BGH 4 StR 617/16: Abgrenzung Mittäterschaft/Beihilfe
→ BGH 4 StR 223/21: Unmittelbares Ansetzen bei Mittäterschaft
→ Christian Becker: Das gemeinschaftliche Begehen und die sogenannte additive Mittäterschaft (2009) | amazon.de
→ Michael Prüßner: Die von mehreren versuchte Tat · Gefährdung und Risiko bei versuchter mittelbarer Täterschaft und versuchter Mittäterschaft (2004) | amazon.de
→ Thorsten Buser: Zurechnungsfragen beim mittäterschaftlichen Versuch (1998) | amazon.de