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Mittelbare Täterschaft

Mittelbare Täterschaft

Mittelbare Täterschaft liegt vor, wenn ein Täter die Tat durch einen anderen begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB). Der mittelbare Täter benutzt einen Tatmittler als menschliches Werkzeug. In der Regel fehlt dem Tatmittler ein Merkmal des Tatbestands, der Rechtswidrigkeit oder der Schuld.

Der mittelbare Täter unterscheidet sich von dem Werkzeug vor allem dadurch, dass er als Hintermann ein Plus an Tatherrschaft gegenüber seinem Werkzeug aufweist.

Diese Tatherrschaft kann auch normativ begründet sein. Beispiel:

  • Allein der Hintermann besitzt die für einen Diebstahl erforderliche Zueignungsabsicht.
  • Das Werkzeug handelt absichtslos-dolos.

Umstritten ist die Figur des Täters hinter dem Täter als Form der mittelbaren Täterschaft. Dabei handelt der Tatmittler voll deliktisch.

§ 25 StGB: Täterschaft
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
[…]

Sirius
Ein klassischer Fall zur mittelbaren Täterschaft ist der Siriusfall (BGH 1 StR 168/83): M gewinnt das Vertrauen der psychisch labilen F. M gibt sich als Außerirdischer vom Stern Sirius aus. F glaubt ihm das. Als er ihr erzählt, dass sie sich durch Selbsttötung ein neues Leben in einem anderen Körper verschaffen könne, glaubt sie ihm ebenfalls. Sie versucht sich das Leben zu nehmen. M wurde wegen versuchten Mordes verurteilt. Das Gericht verneinte die straflose Teilnahme an einer Selbsttötung. M habe vielmehr als mittelbarer Täter eine andere Person getötet. F sei für diese, seine Tat, sein Werkzeug gewesen.

FAQ: Mittelbare Täterschaft




FAQ

Ist mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft dasselbe?

Wo ist die mittelbare Täterschaft gesetzlich geregelt?

Wie heißen die handelnden Personen in einem Fall der mittelbaren Täterschaft?


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Verwandte Themen: Beteiligung | Täterschaft | Anstiftung | Täter hinter dem Täter


Links

Prüfungsschema Mittelbare Täterschaft
Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
BGHSt 32, 38: Sirius-Fall
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