Mittelbare Täterschaft liegt vor, wenn ein Täter die Tat durch einen anderen
begeht (§ 25 I Alt. 2 StGB). Der mittelbare Täter benutzt einen Tatmittler als menschliches Werkzeug
. In der Regel fehlt dem Tatmittler ein Merkmal des Tatbestands, der Rechtswidrigkeit oder der Schuld.
Der mittelbare Täter unterscheidet sich von dem Werkzeug vor allem dadurch, dass er als Hintermann ein Plus an Tatherrschaft gegenüber seinem Werkzeug aufweist.
→ BGHSt 32, 38: Sirius-Fall
Ist mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft dasselbe?
Wo ist die mittelbare Täterschaft gesetzlich geregelt?
Wie heißen die handelnden Personen in einem Fall der mittelbaren Täterschaft?
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