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Natürliche Handlungseinheit

Natürliche Handlungseinheit

Eine natürliche Handlungseinheit liegt vor bei mehreren Handlungsakten, die auf einem einheitlichen Willen beruhen und in einem engen räumlich-zeitlichen Zusammenhang stehen.

  • Bei einer natürlichen Handlungseinheit liegt eine Handlung (dieselbe Handlung) im Sinne von § 52 I StGB vor.
  • Das Handeln des Täters hängt hier räumlich und zeitlich so eng zusammen, dass eine natürliche Betrachtungsweise zur Annahme eines einheitlichen Tuns führt.

Zur Begründung einer natürlichen Handlungseinheit wird oft auch die iterative (wiederholte) oder sukzessive (schrittweise) Verwirklichung des Tatbestands herangezogen.

Beispiel: T gibt mehrere Schüsse auf O ab, um ihn sicher zu töten.

  • Die Abgabe von mehreren Schüssen auf O beruht auf einem einheitlichen Willen.
  • Der Tatbestand (§ 212 StGB oder § 211 StGB) wird durch wiederholte Akte (iterativ) verwirklicht.
  • Diese stehen in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang.

FAQ: Natürliche Handlungseinheit

Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Handlungseinheit > Natürliche Handlungseinheit | Natürliche Handlung | Tatbestandliche Handlungseinheit | Verklammerung | Fortsetzungszusammenhang




FAQ

Wann liegt eine natürliche Handlungseinheit vor?

Was ist der Unterschied zwischen einer natürlichen und einer tatbestandlichen Handlungseinheit?

Was ist die Konsequenz einer natürlichen Handlungseinheit?


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