Eine natürliche Handlungseinheit liegt vor bei mehreren Handlungsakten, die auf einem einheitlichen Willen beruhen und in einem engen räumlich-zeitlichen Zusammenhang stehen.
dieselbe Handlung) im Sinne von § 52 I StGB vor.
Zur Begründung einer natürlichen Handlungseinheit wird oft auch die iterative (wiederholte) oder sukzessive (schrittweise) Verwirklichung des Tatbestands herangezogen.
Beispiel: T gibt mehrere Schüsse auf O ab, um ihn sicher zu töten.
Wann liegt eine natürliche Handlungseinheit vor?
Was ist die Konsequenz einer natürlichen Handlungseinheit?
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